Es werden die neuen Arbeitsschutzstandards und anhand praktischer Beispiele alle wesentlichen Schritte, die zur Erfüllung dieser rechtsverbindlichen Standards im Unternehmen notwendig sind, vorgestellt.
Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:
Teilnehmerkreis m/w:
Personalleiter, Führungskräfte, Arbeitsrechtler, Personalverantwortliche, Arbeitsschutzverantwortliche, Verbandsvertreter und Personal- und Betriebsräte, MAV; Interessierte
Ziel:
Am 16. April 2020 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Arbeitsschutzstandard zu SARS-CoV-2.
Dieser neue Standard tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist bundesweit in allen Unternehmen und Organisationen zeitnah umzusetzen. Die Verantwortung für die Umsetzung trägt der Arbeitgeber.
Im Webinar Die neuen einheitlichen Arbeitsschutzstandards COVID 19 stellt der Referent die neuen Arbeitsschutzstandards vor und erläutert anhand praktischer Beispiele alle wesentlichen Schritte, die zur Erfüllung dieser rechtsverbindlichen Standards im Unternehmen notwendig sind, u. a. die Berücksichtigung im betrieblichen Pandemiekonzept.
Inhalt:
Technische Voraussetzung:
PC mit Internetzugang sowie Akzeptanz eines Links zur Lernplattform
Termin:
04.05.2020; 10.00 – 11.30 Uhr Teil I; 13.00 – 14.30 Uhr Teil II
Nr.:
W1241
Preis:
250,00 € zuzügl. MWSt.