Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:
Teilnehmerkreis m/w:
Dienststellenleiter/Geschäftsführer, Personalleiter, Führungskräfte, SB Personal und Organisation, Personalverantwortliche, Personal-/Betriebsräte/MAV, Arbeitsschutzbeauftragte, Frauen-/ Gleichstellungsbeauftragte, Arbeitsschutzbeauftragte, Verbandsvertreter, Interessierte
Seminarziel/-inhalt:
Am 20.01.2021 wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom BMAS erlassen. Die Corona-ArbSchV sieht unter § 2 Abs. 4 vor, „den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Verstöße gegen die Verordnung können u.a. arbeitsschutzbehördliche Maßnahmen und im Einzelfall auch ein Bußgeld bis zu 30.000,00 € zur Folge haben. Das Seminar behandelt die wesentlichen Fragestellungen die sich mit dieser Regelung für die arbeitsrechtliche Praxis aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht ergeben u.a.
Preis:
180,00 € zuzügl. MWSt (incl. umfangreiche Unterlagen)
Leitung:
Dr. Stefan Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zeitplan:
ab 8.45 Uhr ist die Lernplattform geöffnet
9.00 Uhr Beginn
09.00 Uhr -10.30 Uhr - Web-Seminar
Pause 10.30 Uhr - 10.45 Uhr
10.45 Uhr - 12.15 Uhr - Web-Seminar
Technische Voraussetzung:
PC mit Internetzugang sowie Akzeptanz eines Links zur Lernplattform (Webex o. ä.)
Weiterhin sollten Sie eine Kamera und einen Lautsprecher am PC oder Laptop, Smartphone zur Verfügung haben. Kopfhörer oder Headset verbessern die Akustik, sind jedoch nicht notwendig.