Die tarifliche Überstundenregelung des TVöD/TV-L und ähnlicher Haustarifverträge

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im Spiegel Rechtsprechung


Die Rechtslage zur Überstundenproblematik im TVöD/TV-Lwird ausführlich und anschaulich dargestellt. Praktische Lösungsmöglichkeiten werden vorgestellt und diskutiert.


Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:

20.03.2025
Web-Seminar
frei

Teilnehmerkreis m/w:
Personalverantwortliche, Mitarbeiter/innen, die für Dienstplangestaltung verantwortlich sind, Personal-/ Betriebsräte

Das Thema:
Mehrarbeit und Überstunden sind schillernde Begriffe, die im Arbeitsrecht, insbesondere im Tarifrecht unterschiedlich definiert sind. Für die Arbeitsvertragsparteien kommt es entscheidend darauf an, ob die Arbeit geleistet werden muss und wie sie vergütet wird. Für Gesundheitseinrichtungen führt ein Urteil des BAG vom 05.12.2024 – 8 AZR 370/20 zur Vergütung von Mehrarbeit bei Teilzeit-beschäftigung erneut zur Diskussion über die richtige Vergütung von Mehrarbeit nach Tarifrecht. Dieses Urteil des 8. Senats steht scheinbar im Widerspruch zum Urteil des 6. Senats des BAG vom 15.10.2021 - 6 AZR 253/

19. Tatsächlich liegt dort aber ein sachlicher Ausnahmegrund vor. Mehrarbeit bei Teilzeitarbeit ist somit in der Regel als zuschlagspflichtige Überstunde zu vergüten. Es gibt aber Ausnahmen.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 25.04.2013 6 AZR 800/11 zur Abgrenzung zwischen Mehr- und Überarbeit sowie die damit verbundene Problematik des Annahmeverzuges durch den Arbeitgeber, stellten die Organisationspraxis durch die Aussage des höchsten Arbeitsgerichts, dass der Planungszyklus bei Schichtarbeit/Wechselschichtarbeit auch gleichzeitig der Ausgleichszeitraum für Plus- und Minusstunden ist, vor neue Herausforderungen. Ist das mit den neuen Entscheidungen aus den Jahren 2017, 2021 und 2024 noch vereinbar?
Hinzukommen etliche Entscheidungen des EuGH, des BVerwG und der Unterinstanzen zur Bewertung von Anwesenheitszeiten als Arbeitszeiten, was Überstunden ebenfalls beeinflusst.
Da die Überstundenproblematik im TVöD und TV-L identisch ist und auch Haustarifverträge meist die gleiche Grundstruktur nutzen, ist dieses Seminar auch für deren Anwender geeignet.

Ziel:
Die Rechtslage wird ausführlich und anschaulich dargestellt. Lösungsmöglichkeiten werden angeboten, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Einrichtung auch einsetzbar und umsetzbar sind.


Seminarinhalt:

  • Die wichtigsten Regelungen für werktägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Ruhepausen, maximal zulässige Dienstfolgen am Stück, Fahrt- und Umkleidezeiten, Urlaub

  • Darstellung der umfangreichen Rechtsprechung zur Bewertung als Arbeitszeit oder Freizeit

  • Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Mehr- und Überarbeit im TVöD/TV-L und in Haus-TV im Überblick

  • Rechtssichere und bedarfsorientierte Umstellung des (Dienst-)Planungsturnus

  • Das Direktionsrecht des Arbeitgebers und seine Grenzen

  • Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung bei der Dienstplangestaltung

 

Preis:
390,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen, TN-Nachweis)