Aktuelles im Beamtenrecht zu den Beteiligungsrechten der Personal- und Betriebsräte mit Fokus auf Postnachfolgeunternehmen

330P

3 Tage Spezialseminar mit Besuch einer Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht


Das Seminar schafft einen Überblick über die aktuelle Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Beamtenrecht inkl. des Disziplinarrechts und Dienstunfallrechts und zum Recht der gesetzlichen Interessensvertretungen von Postnachfolgeunternehmen.


Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:

02.09.2025 - 05.09.2025
Leipzig
frei

Zielgruppe m/w:
Betriebs-/Personalräte speziell aus Postnachfolgeunternehmen (Deutsche Post, Deutsche Telekom und Deutsche Postbank), Interessierte

 

Seminarziel: 
Das Seminar schafft einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung sowie in der Rechtsprechung zum Beamtenrecht inklusive des Disziplinarrechts und Dienstunfallrechts und zum Recht der gesetzlichen Interessensvertretungen von Postnachfolgeunternehmen.

Die Teilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden, die behandelten Rechtsfragen zutreffend für ihre Tätigkeiten in den Dienststellen/Betrieben einzuordnen und anzuwenden.

Das Seminar setzt vertiefte Grundkenntnisse im Kollektivarbeitsrecht und Beamtenrecht voraus.

 

Ablauf / Inhalt


02.09.2025 (Dienstag)

Anreise bis 18.00 Uhr

18.00 Uhr Klärung organisatorischer Fragen zum Programmablauf, Einführung in das Thema


03.09.2025 (Mittwoch)

Beginn: 9.00 Uhr

Besprechung der aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung sowie in der Rechtsprechung zum Beamtenrecht, Disziplinarrecht und Postpersonalrecht


Schwerpunkte:

  • Neues BPersVG, Neuerungen im BetrVG, Postpersonalrechtsgesetz

  • amtsangemessene Bezahlung

  • Zuweisung, Versetzung und Abordnung: Zumutsbarkeitskriterien, Umfang und Grenzen des Weisungsrechts des Dienstherrn

  • Beurteilung und Beförderung im Fokus der Rechtsprechung

  • Zurruhesetzungsverfahren, Dienstunfall und Beurteilung von Dienstunfähigkeit

  • ausgewählte Aspekte zum Disziplinarrecht

  • ausgewählte Aspekte zum Besoldungsrecht

  • ausgewählte Aspekte zum Versorgungsrecht

  • Aktuelle Rechtsprechung

  • Ihre Fragen und Themenwünsche

Ende: 17.00 Uhr


04.09.2025 (Donnerstag)

Besuch einer Sitzung des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig *

Start ab Hotel: 8.45 Uhr

Einführung in den Sachverhalt und in die entscheidenden Rechtsprobleme des verhandelten Vorgangs

Beginn der Verhandlung 10.00 Uhr

Ende der Verhandlung: Voraussichtlich 13.00 Uhr

Teilnahme an einer Führung im BVerwG nach Verfügbarkeit

Anschließend Mittagessen im Hotel

Fortsetzung des Seminars
Ende: 17.00 Uhr

* Hinweis: Wir planen den Termin langfristig nach Stand des Sitzungskalenders des BVerwG. Es können sich noch Änderungen ergeben, die wir nicht beeinflussen können (z. B. Aufhebung oder Änderung des Termins). Darauf reagieren wir flexibel.


05.09.2025 (Freitag)

Beginn: 9.00 Uhr

Fortsetzung und Abschluss des Seminars

Ende: 12.30 Uhr
anschließend nach Wahl Mittagessen oder Lunchpaket


Schulungsanspruch:

§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, § 42 Abs. 5 LPersVG NRW, § 179 Abs. 4 SGB IX


Termin / Ort - Nr.:
02.09.-05.09.2025 / Leipzig – 3301P


Preis:
1.750,00 € zuzügl. MWSt.

895,00 € Seminarkosten einschl. Unterlagen; 495,00 € Tagungsstättenpauschale; 360,00 € Übernachtung im Standardzimmer; + 90,00 € im Superiorzimmer - jeweils zuzügl. MWSt.

Frühbucherpreis:
1.650,00 € zuzügl. MWSt. (bei Buchung bis 08.07.2025)
795,00 € Seminarkosten einschl. Unterlagen; 495,00 € Tagungsstättenpauschale; 360,00 € Übernachtung im Standardzimmer; + 90,00 € im Superiorzimmer - jeweils zuzügl. MWSt.


Leistungen:
Seminarteilnahme gem. Programmbeschreibung einschl. Besuch einer Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht
seminarspezifische Unterlagen
Tagungspauschale (einschl. Pausenverpflegung, Tagungsgetränke, Kaffee)

3 Übernachtungen im Tagungshotel im Standardzimmer (Superior-Zimmer + 30 € je Nacht)
Die Buchung der Übernachtung über den Veranstalter ist nicht zwingend erforderlich. Die Berechnung erfolgt gem. Inanspruchnahme. Eine kostenfreie Stornierung oder Teilstornierung der Übernachtung ist bis 2 Wochen vor der geplanten Anreise möglich.


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