Dienstvereinbarungen
W065als wichtiges Instrument der Dienststellen sowie Personalvertretungen
Das Vorgehen bei der Erstellung von Dienstvereinbarungen wird anhand des Personalvertretungsrechtes und an Beispielen erläutert. Grenzen werden aufgezeigt und Vorschläge für die partnerschaftliche Kommunikation zwischen den Vertragspartnern diskutiert.
Teilnehmerkreis m/w:
Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen, Personalräte, JAV, Gremienvertreter, Interessierte
Das Thema:
Personalräte und Dienststellenleitungen können gem. § 63 BPersVG (analog LPersVG) Dienstvereinbarungen verhandeln und abschließen. Damit können die Personalräte maßgeblich Einfluss auf Arbeitsbedingungen und dienstliche Belange nehmen. Fast alle kollektiven Sachverhalte, die der Mitbestimmung der Personalräte unterliegen, können in Dienstvereinbarungen geregelt werden.
Die Gesetz- und Verordnungslage verändert sich ständig. So wurden z. B. das Bundespersonalvertretungsgesetz sowie auch zahlreiche Landespersonalvertretungsgesetze novelliert. Diese Veränderungen können dazu führen, dass bestehende Vereinbarungen überprüft werden müssen, Vereinbarungen neu verhandelt oder neu geschaffen werden müssen.
In diesem Seminar erhalten Sie Einblick und Überblick über rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Abschluss und die inhaltliche Gestaltung von Dienstvereinbarungen.
Die aktuelle Rechtsprechung wird berücksichtigt
Themen:
- Rechtliche Aspekte einer Dienstvereinbarung
- Zulässige Inhalte und Themen
- Rechtsrahmen (BPersVG, LPVG, TVÖD, TV-L)
- Entwicklung von Gestaltungszielen
- Form- und Regelungsvorschriften
- Verfahren bei Streitigkeiten
- Durchsetzungsmöglichkeiten
Praxischeck: Dazu können Sie bis spätestens 14 Tage vor Beginn eine bestehende DV einreichen. Aus diesen wählt der Trainer dann Beispiele aus, die im Rahmen des Seminars besprochen werden.
Preis:
380,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen)