Grundschulung für neu gewählte Betriebsräte

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Das Seminar behandelt alle grundlegenden Bereiche, die für die tägliche Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Somit erhalten neue Betriebsratsmitglieder einen schnellen Überblick über ihre Rechte und Pflichten.


Zum Programm
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG hat jedes neu gewählte Betriebsratsmitglied Anspruch auf eine grundlegende Schulung.
Die Seminare behandeln alle arbeitsrechtlichen Bereiche, die für die tägliche Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Arbeits- und Tarifrecht wird anhand aktueller BAG-Rechtsprechung dargestellt. Aufgaben und Mitbestimmungsrechte im BetrVG werden vom Verfahrensablauf und der inhaltlichen Ausgestaltung her erörtert. Die Leitung durch einen erfahrenen Arbeitsrichter garantiert rechtlich fundierte Aussagen mit hohem praktischem Nutzen sowie Objektivität.

Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind und ist von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung als geeignet anerkannt.
 

Tag 1: Grundlagen im Arbeits- und Tarifrecht (Praktisches Arbeitsrecht)

Seminarinhalt: 

1. Arbeitsrecht

  • Funktionaler Aufbau des Arbeitsrechts

    • Europarecht - Gesetz
    • Tarifvertrag
    • Betriebsvereinbarung - Arbeitsvertrag
    • Weisungsrecht
  • Anbahnung des Arbeitsvertrages
    • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
    • Einstellungsgespräch
    • Vorstellungskosten
  • Inhalt des Arbeitsverhältnisses
    • Tätigleitsbeschreibung
    • Nachweisgesetz
    • Stellenplan
    • Entgeltfortzahlung
    • Wiederholungserkrankung
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
    • Sachgründe zur Befristung
    • Haushaltsmittel mittelbare Vertretungt
  • Kündigungsrecht

    • Kündigugnsgründe
    • Abmahnung
    • Krankheit
    • Verhältnismäßigkeiten

2. Tarifrecht

  • Systematik
  • Aufbau

 

Tag 2: Betriebsverfassungsrecht - Grundlagen

Seminarinhalt:

  • Grundlagen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
  • Rechte und Pflichten des Betriebsrates
  • Betriebsbegriff
  • Grundsätze der Zusammenarbeit
  • Arbeitgeber
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrates
  • allgemeine personelle Angelegenheiten (Personalplanung und Beschäftigungssicherung, Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze, Stellenausschreibung und Personalauswahl, Berufsausbildung)
  • personelle Einzelmaßnahmen
  • Kündigungen
  • soziale Angelegenheiten
  • wirtschaftliche Angelegenheiten
  • Betriebsänderungen
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Betriebsvereinbarungen / Regelungsabsprache
  • nitiativrechte des Betriebsrates
  • Einigungsstelle

 

Tag 3: Aufbau / Workshop

  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Praktische Übungen
  • Transfersicherung durch Fallarbeit und eigenständige Rechtsanwendung

Sie vertiefen und festigen das Wissen der Bausteine 1-2 und gewinnen durch das Training anhand praktischer Beispielfälle, die auf aktuelle Rechtsprechung zurückgehen, Sicherheit. Dabei steht die selbstständige Rechtsanwendung im Vordergrund.


Termin / Ort:
auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar