Die tarifliche Überstundenregelung des TVöD/TV-L und ähnlicher Haustarifverträge

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im Spiegel Rechtsprechung


Die Rechtslage zur Überstundenproblematik im TVöD/TV-Lwird ausführlich und anschaulich dargestellt. Praktische Lösungsmöglichkeiten werden vorgestellt und diskutiert.


Teilnehmerkreis m/w:  
Personalverantwortliche, Mitarbeiter/innen, die für Dienstplangestaltung verantwortlich sind, Personal-/ Betriebsräte    

Das Thema:
Mehrarbeit und Überstunden sind schillernde Begriffe, die im Arbeitsrecht unterschiedlich definiert sind. Für die Arbeitsvertragsparteien kommt es entscheidend darauf an, ob die Arbeit  geleistet werden muss und zuschlagspflichtig ist. Für Gesundheitseinrichtungen hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 2013 (25.04.2013, 6 AZR 800/11) im Bereich des TVöD/TV-L neue Irritationen geschaffen. 2017 hat das der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts vieles in neuen Urteilen (23.03.2017, 6 AZR 161/16) in Frage gestellt, insbesondere bei Teilzeitbeschäftigung seine Rechtsprechung geändert. Mehrarbeit bei Teilzeitarbeit kann neuerdings zuschlagspflichtige Überstunde sein.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 2013 zur Abgrenzung zwischen Mehr- und Überarbeit sowie die damit verbundene Problematik des Annahmeverzuges durch den Arbeitgeber, stellen die Organisationspraxis durch die Aussage des höchsten Arbeitsgerichts, dass der Planungszyklus bei Schichtarbeit/Wechselschichtarbeit auch gleichzeitig der Ausgleichszeitraum für Plus- und Minusstunden ist, vor neue Herausforderungen. Ist das mit der neuen Entscheidung aus dem Jahre 2017 noch vereinbar? Muss die bis 2013 übliche Dienstplangestaltung unbedingt überarbeitet und eventuell neu austariert werden?

Da die Überstundenproblematik im TVöD und TV-L identisch ist und auch Haustarifverträge meist die gleiche Grundstruktur nutzen, ist dieses Seminar auch für deren Anwender geeignet.

Ziel:
Die Rechtslage wird ausführlich und anschaulich dargestellt. Lösungsmöglichkeiten werden  angeboten, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Einrichtung auch einsetzbar und umsetzbar sind. 

Seminarinhalt:

  • Neue Regelung zur Abgrenzung zwischen Mehr- und Überarbeit im TVöD/TV-L und in Haus-TV
  • Rechtssichere und bedarfsorientierte Umstellung des (Dienst-)Planungsturnus
  • Die wichtigsten Regelungen für werktägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Ruhepausen, maximal zulässige Dienstfolgen am Stück, Wasch- und Umkleidezeiten, Urlaub
  • Das Direktionsrecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
  • Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung bei der Dienstplangestaltung

 

Termin:
auf Anfrage