Wahl der Schwerbehindertenvertretung (vereinfachtes Wahlverfahren)

(Wahl) Versammlung für die SBV Für Betriebe und Dienststellen unter 50 Wahlberechtigte


Vor, während und im Nachgang zur (Wahl)Versammlung sind rechtliche Aspekte nach verschiedenen Gesetzen (SGB IX, SchwbVWO, BetrVG, PersVG, etc.) zu beachten, um die Wahl rechtssicher durchführen zu können. Das Seminar vermittelt das notwendige Wissen.


Teilnehmerkreis m/w:
Wahlvorstand, Schwerbehindertenvertretung, Personal-/Betriebsräte/MAV, Dienststellenleiter/ Geschäftsführer, Verwaltungsleiter, Personalleiter, Führungskräfte, SB Personal und Organisation, Personalverantwortliche, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers, Interessierte

Ziel:
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Pflicht rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit eine (Wahl)Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb einzuberufen (§ 19 Abs. 1 SchwbVWO).

Im Vorfeld, während und im Nachgang zur (Wahl)Versammlung sind rechtliche Aspekte nach verschiedenen Gesetzen (SGB IX, SchwbVWO, BetrVG, PersVG, etc.) zu beachten, um die Wahl „rechtssicher“ durchführen zu können. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann diese (Wahl)Versammlung mit der Schwerbehindertenversammlung gemäß (§ 178 SGB IX) kombiniert werden.

Seminarinhalt:

  • Einladung, Durchführung und Nachbereitung der Wahl
  • Formulare rechtssicher gestalten?
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Die Rechtsgrundlagen für die SBV und für die Teilnehmenden.
  • Was muss ich mit dem Arbeitgeber verhandeln?
  • Einladungsorganisation und was muss ich beachten.
  • Wer führt durch die Versammlung und was ist dabei zu beachten?
  • Erarbeiten einer Checkliste zur Vorbereitung einer (Wahl)Versammlung
  • Wer trägt die Kosten? Was ist notwendig?
  • Wahlschutz, Kündigungsschutz
  • Kombinieren von Wahl- und Schwerbehindertenversammlung – aber wie?

 

Termin:
auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar