Entgeltfortzahlung nach dem TVöD/TV-L

Es werden die Bestimmungen rund um die Entgeltfortzahlung erläutert. Dabei wird auf die gesetzlichen Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes eingegangen sowie die tariflichen Ansprüche der Beschäftigten erörtert.


Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:

16.05.2024
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Teilnehmerkreis m/w:
Alle Personen die in der Sachbearbeitung mit der Entgeltfortzahlung bzw. der Freistellung bei Krankheit betraut sind sowie Arbeitnehmervertreter (Personal-/Betriebsräte)

Seminarziel:
Es werden die Bestimmungen rund um die Entgeltfortzahlung erläutert. Dabei wird auf die gesetzlichen Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes eingegangen sowie die tariflichen Ansprüche der Beschäftigten erörtert. Insoweit werden die Regelungen (Berechnungsgrundlagen) zu den Krankenbezügen und zum Krankengeldzuschuss behandelt, insbesondere die aktuelle Entscheidung aus 2021 zum Übergangsgeld. Besonderes Augenmerk gilt zudem den verschiedenen Bezugsfristen (Beginn, Ende, Dauer). Des Weiteren wird der Begriff der Wiederholungserkrankung und der Einheit des Verhinderungsfalles besprochen. Zur Einheit des Verhinderungsfalles gab es in den letzten Jahren eine Vielzahl von Rechtsprechung, die der Arbeitgeber kennen sollte.Zudem wird die Auswirkungen auf andere tarifliche Ansprüche besprochen (z. B. Jahressonderzahlung).

Seminarinhalt:  

Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes

Allgemeine tarifliche Grundlagen

Dauer der Entgeltfortzahlung

  • Neueingestellte
  • Drei-Tage-Regel
  • Sechs-Wochen-Frist
  • Wiederholungserkrankungen
  • Bedeutung bei Arbeitgeberwechsel
  • Einheit des Verhinderungsfalles

Höhe der Entgeltfortzahlung

  • Tabellenentgelt/sonstige Monatsbeträge
  • Unständige Bezüge
  • Entfall bei Verschulden

Auszahlungszeitpunkte der Entgeltfortzahlung

Krankengeldzuschuss

  • Berechnung (Besonderheit: freiwillig und privat Versicherte)
  • Unterschied Krankengeld/Übergangsgeld
  • Dauer (Erkrankung und Kalenderjahr)
  • Auswirkungen der Beschäftigungszeit

Weitere Auswirkungen

  • Erholungsurlaub
  • ahressonderzahlung
  • Stufenlaufzeit

 

Preis: 
370,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen)