Sie erhalten einen Überblick über die Neuregelungen des Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD-VKA und deren Auswirkungen auf die Eingruppierungspraxis und die bestehenden Prüfgrundsätze der Rechtsprechung.
Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:
Teilnehmerkreis m/w:
Sachbearbeiter/innen und Führungskräfte im Personal- bzw. Organisationsbereich öffentlicher Arbeitgeber, Personal-/Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte mit Kenntnissen im Eingruppierungsrecht für den Sozial- und Erziehungsdienst
Seminarziel:
Was ist neu bei der Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst?
Sie erhalten einen Überblick über die Neuregelungen des Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD-VKA und deren Auswirkungen auf die Eingruppierungspraxis und die bestehenden Prüfgrundsätze der Rechtsprechung.
Programmrahmen:
Termin - Nr.:
23.03.2023 (09.00 – 12.15 Uhr, online) – W0961
Preis:
250,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen und TN-Nachweis)
Technische Voraussetzung:
PC mit Internetzugang sowie Akzeptanz eines Links zur Lernplattform (vorzugsweise MS Teams, ggf. auch Webex o. ä.)
Weiterhin sollten Sie eine Kamera und einen Lautsprecher am PC oder Laptop, Smartphone zur Verfügung haben. Kopfhörer oder Headset verbessern die Akustik, sind jedoch nicht notwendig.