Das Seminar vermittelt Ihnen einen Überblick über die aktuell maßgebliche Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht von Bund, Ländern und Kommunen.
Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:
Teilnehmerkreis m/w:
Sachbearbeiter/innen und Führungskräfte im Personal- bzw. Organisationsbereich öffentlicher Arbeitgeber, Personal-/Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte mit Kenntnissen im Eingruppierungsrecht
Seminarziel:
Das Eingruppierungsrecht ist geprägt von unbestimmten Rechtsbegriffen. Damit spielt für die praktische Anwendung der Regeln die Rechtsprechung eine wichtige Rolle!
Wenn Sie rechtssicher eingruppieren wollen, sollten Sie die aktuellen Entscheidungen der Arbeits- und Verwaltungsgerichte zu den wichtigsten Tätigkeitsmerkmalen (siehe auch Inhalte) von A wie Arbeitsvorgang bis Z wie Zeitanteile kennen.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die aktuell maßgebliche Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht von Bund, Ländern und Kommunen.
Seminarinhalt:
Grundsätze der Eingruppierung
Die Eingruppierung nach dem Allgemeinen Teil
Beispielstätigkeiten – Aktuelle Rechtsprechungsfälle
Die Eingruppierung technischer Beschäftigter
Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst
Die Mitbestimmung von PR und BR
Ihre Themenwünsche
Preis:
390,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen, TN-Nachweis)