Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie


Das Seminar vermittelt Kenntnisse zur Umsetzung Implementierung der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU-Whistleblower-Richtlinie.


Teilnehmerkreis m/w:
Geschäftsführer; Personalleiter und -sachbearbeiter, Betriebsräte/Personalräte / MAV, Ärzte; Pflegedienstleitungen aus Gesundheitseinrichtungen, Interessierte  

Ziel:
Am 16.12.2022 hat der Bundestag in dritter Lesung nach Anhörung des Rechtsausschusses am 14.12.2022 mit dessen Ergänzungsvorschlägen das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll die Richtlinie (EU) 2019/1937 in deutsches Recht umgesetzt und gleichzeitig ein einheitliches Schutzniveau für hinweisgebende Personen in Deutschland geschaffen werden.

Nach Zustimmung des Bundesrats und Unterzeichnung des Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet . Ab dieser Verkündigung tritt das Gesetz in Kraft. Unternehmen müssen da sofort handeln. Beschäftigungsgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten haben drei Monate Zeit, die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes umzusetzen. Also bleibt das 1. Halbjahr 2023 für die Umsetzung. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten ist der Stichtag der Umsetzungsfrist der 17.12.2023. Es müssen dann interne Meldestellen und Konzepte zum Schutz von Hinweis Gebenden eingerichtet und betrieben werden. Erfolgt dies nicht, drohen den Unternehmen Bußgelder von bis zu 100.000 €.

Die damit verbundenen Rechtsfragen werden praxisnah behandelt und beantwortet.

Seminarinhalt:

  • Wann kommt das Hinweisgeberschutzgesetz?
  • Was bedeutet Whistleblowing?
  • Abgrenzung zu Informationspflichten und Schweigepflicht/Datenschutz
  • Besonderheiten in Gesundheitseinrichtungen (ergeben sich z. B. aus dem besonderen Patientenschutz und Datenschutz)
  • Welche Regelungen enthält die Whidlteblower-Richtlinie der EU
  • Welche Regelungen enthält das Hinweisgeberschutzgesetz?
  • Wer muss ein Hinweisgebersystem einrichten?
  • Was kosten Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz?

Preis
350,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen)