Im Seminar werden alle Facetten der Erfassung der Arbeitszeit im bestehenden bundesdeutschen Recht sowie die zu erwartende Neuregelung behandelt.
Zum Programm:
Am 14. Mai 2019 erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) - Große Kammer - in Luxemburg zur notwendigen Erfassung aller Arbeitszeiten der Arbeitnehmer, das nicht nur in der arbeitsrechtlichen Fachpresse, sondern auch, und vor allem, in der allgemeinen Öffentlichkeit als spektakulär betrachtet wurde. Allgemeines Fazit war: Der Gesetzgeber muss handeln und bis heute wartete man darauf. Jetzt hat aber das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13.09.2022 - AZ.: 1 ABR 22/21 entschieden, dass die Arbeitgeber eine vollständige Arbeitszeiterfassung jetzt und heute umzusetzen haben. Im November wird der Beschluss mit seiner vollständigen Begründung vorliegen. Dann will auch der Gesetzgeber tätig werden. Für viele Einrichtungen wird es sich lohnen, sich bereits jetzt mit der Erfassung und Dokumentation der allgemeinen Arbeitszeit zu beschäftigen, um gewappnet zu sein.
Im Seminar werden alle Facetten der Erfassung der Arbeitszeit im bestehenden bundesdeutschen Recht sowie die zu erwartende Neuregelung behandelt.
Programm
Methode: Vortrag, praktische Beispiele, Diskussion
Preis:
350,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen)