Das Seminar vermittelt Kenntnisse zur rechtssicheren Anwendung des Arbeitszeitgesetzes. Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung werden vorgestellt und diskutiert.
Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:
Teilnehmerkreis m/w:
Personalverantwortlich, Mitarbeiter und Führungskräfte des öffentlichen Dienstes, Arbeitnehmervertreter (BR/PR/MAV), Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte; Interessierte
Ziel:
Das Arbeitszeitrecht wurde durch EU-Rechtsprechung und daraus resultierende Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes wesentlich verändert, z. B. durch das EUGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung. Das Seminar gibt einen grundlegenden und aktuellen Überblick zu allen Rechtsfragen und Rechtsentwicklungen rund um das Thema Arbeitszeit im öffentlichen Dienst. Das Seminar vermittelt Kenntnisse zur rechtssicheren Anwendung des Arbeitszeitgesetzes. Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung werden vorgestellt und diskutiert.
Seminarinhalt:
A: Grundzüge des Arbeitszeitgesetzes
1. Das Arbeitszeitgesetz als ordnungsrechtliche Vorschrift
2. Begriffe
3. Grenzen: Höchstarbeitszeit
5. Überstunden, Mehrarbeit und Überarbeit
6. Besonders geschützte Personengruppen
7.Ordnungswidrigkeiten
8. Aktuelle Rechtsprechung, insbes. Jüngste EUGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung
B: Arbeitszeitflexibilisierung
1. Möglichkeiten, Vorteile und Grenzen der Arbeitszeitflexibilisierung
2. Umsetzung in Tarifverträgen (TVöD, TV-L)
3. Arbeitszeitkonto, Vertrauensarbeitszeit
4. Arbeit auf Abruf
5. Teilzeit
6. Außen- und Telearbeitsplätze
7. Beteiligungsrecht der Arbeitnehmervertretung (Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht)
8. Themenwünsche der Teilnehmer/innen
Preis:
350,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen)