Sie erhalten einen Einblick in das komplexe Zusammenspiel zwischen DSGVO und nationalen Regelungen und erfahren, was die DSGVO von Verantwortlichen wie Behörden oder Unternehmen fordert.
Teilnehmerkreis m/w:
Das Thema:
Kaum ein anderes Gesetz genießt derzeit so viel Aufmerksamkeit wie die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das immense Interesse an dieser Verordnung ist nicht verwunderlich, denn sie hat Auswirkungen auf praktisch alle privaten und geschäftlichen Bereiche. Um den Regelungen der DSGVO entsprechenden Nachdruck zu verleihen, sieht die DSGVO diverse Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen vor, die bei vielen Verantwortlichen für Panik sorgen.
Die Regelungen der DSGVO müssen sowohl von privaten als auch öffentlichen Institutionen gleichermaßen beachtet werden und finden in ganz Europa gleichermaßen direkt Anwendung. Nur da, wo die DSGVO es zulässt, finden nationale Regelungen wie etwa das neugefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder entsprechende Landesdatenschutzgesetze Anwendung. Dies alles hat zur Konsequenz, dass die DSGVO zusammen mit den nationalen Datenschutzregelungen neue Anforderungen an Verantwortliche Deutschland stellt, die man so vom bisherigen deutschen Datenschutzrecht nicht kannte bzw. nur mittelbar aus den gesetzlichen Vorgaben ableiten konnte.
Aufgrund der erheblichen Relevanz dieser Verordnung, ist es deshalb essenziell, dass Verantwortliche und Personen in Behörden / Unternehmen, die mit diesen Regelungen zu tun haben, sich offen mit diesen auseinandersetzen. Nur so ist es möglich, die von der DSGVO gestellten Anforderungen praxisgerecht umzusetzen.
Seminarziel:
Sie erhalten einen Einblick in das komplexe Zusammenspiel zwischen DSGVO und nationalen Regelungen.
Sie erfahren dabei, was die DSGVO alles von Verantwortlichen wie Behörden oder Unternehmen fordert. Dabei erhalten Sie immer auch Tipps/Hinweise, wie sie diese hochkomplexen gesetzlichen Anforderungen in der Praxis interpretieren sollten, um diese in ihrem Alltag handhabbar zu machen.
Erste Erfahrungen im Umgang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung werden diskutiert.
Hinweis:
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind (gem. Art. 38 Abs. 2 DSGVO).
Seminarinhalt:
Termin / Ort: Auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar