„Tue Gutes und rede darüber!“ Dieses Zitat des deutschen Politikers Walter Fisch ist vielen bekannt. Natürlich ist es richtig und wichtig, dass positive Leistungen öffentlich bekanntgemacht werden. Aber wie sieht es aus, wenn durch Rechtsnormen die Möglichkeiten der „öffentlichen Bekanntmachung“ eingeschränkt sind? Warum gibt es für die Öffentlichkeitsarbeit solche beschränkenden Normen? Wie stellt sich die rechtliche Situation für Personalräte in den Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des öffentlichen Dienstes dar? Welche Informationen sollen oder müssen einen beschränkten Adressatenkreis erreichen? Was bleibt „unter Verschluss“? Welche Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit kommen wann am wirksamsten zum Einsatz? Diese Fragen sollen im Einführungsseminar „Öffentlichkeitsarbeit der Personalräte“ beantwortet werden.
Während am ersten Tag die rechtlichen und praktischen Grundlagen erarbeitet werden, beschäftigen Sie sich am zweiten Tag mit den Instrumenten und der Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit. Der Wissenstransfer wird durch praktisches Training unterstützt.
Seminarziel:
Die Teilnehmer/innen
Trainingsinhalte:
„Tue Gutes und rede darüber“ – gezielte Öffentlichkeitsarbeit für Personalräte
Kommunikation ist mehr als Information
Grundregeln der Kommunikation für Personalratsmitglieder
Instrumente der internen Kommunikation
Methoden:
Termin / Ort:
auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar