Personalvertretungsrecht in Jobcentern /Arbeitsagenturen
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Teilnehmerkreis m/w:
Personalräte, Personalverantwortliche in Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit sowie von Trägern aus Kommunen und Landkreisen
Das Thema:
Personalvertretungsrecht im Jobcenter darf man als Spezialgebiet bezeichnen. Die Aufspaltung der Arbeitgeberfunktion auf den Träger und den Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung hat Auswirkung auf die Mitbestimmung. Kenntnisse der §§ 44b - 44k SGB II sind unerlässlich. Das Stufenverfahren mit der Trägerversammlung weist Besonderheiten auf. Das Seminar gibt Rechtssicherheit für die Praxis der Personalräte. Aktuelle Rechtsprechung gibt konkrete Handlungsanweisungen.
Seminarinhalt:
Konzeption der gemeinsamen Einrichtung nach §§ 44b – 44k SGBII
Aufspaltung der Arbeitgeberfunktionen
Abgrenzung arbeitsrechtlicher Ausübungsbefugnisse
funktionsstufenrelevante Tätigkeitsübertragung
Übertragung niedriger zu bewertender Tätigkeit
Interessenbekundungen
Ausschreibung
Absehen von Ausschreibung
Gleichbehandlung zwischen Mitarbeitern unterschiedlicher Träger
Einstellung, Vorschlagsrecht des Geschäftsführers des Jobcenters
Einführung neuer Software-Programme
Informationsanspruch der Schwerbehindertenvertretung
Stufenverfahren
Trägerversammlung als übergeordnete Dienststelle
Doppelfunktion des Personalrats im Jobcenter
Einigungsstelle
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