Eingruppierung in Jobcentern /Arbeitsagenturen

Teilnehmerkreis:
Personalverantwortliche in Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit sowie aus Kommunen und Landkreisen, Personalräte

Seminarziel:
Der Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur (TV-BA) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei der Bundesagentur und von zu den Jobcentern zugewiesenen Tarifbeschäftigten der BA. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personalräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus.

Das Seminar bietet Ihnen neben  einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-BA in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet.

Seminarinhalt:

  • Stellung des TV-BA im Rechtssystem
  • Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags
  • Darstellung der Regelungen aus den verschiedenen Abschnitten des TV-BA
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Tarifvertrag und Praxisfälle
  • Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle

 

Termin/Ort:
Auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar