Teilnehmerkreis:
Technische LeiterInnen, MedizintechnikerInnen, Medizinproduktebeauftragte und -verantwortliche, AnwenderInnen; Pflegedienst-/Stationsleitungen, Ärzte; Interessierte, Mitarbeiter/innen von Behörden und Unternehmen/Firmen
Das Thema;
Der Teilnehmer soll sicher Kombinationen von Medizinprodukten/Medizinprodukten sowie Nichtmedizin-produkten erstellen, ändern und beurteilen können. Dazu werden die formalrechtlichen und sicherheitstechnischen Grundlagen von Systemen und Gerätekombinationen in der Medizintechnik vorgestellt und die Begrifflichkeiten erläutert.
Sie lernen, wann eine Eigenherstellung mit entsprechender Dokumentation nach § 12 MPG durchzuführen ist und wann eine Änderung im Rahmen von § 2 Abs. 3 der MPBetreibV erfolgt. Dazu wird eine beispielhafte Dokumentation besprochen, mit der die Anforderungen der MPBetreibV § 2 Abs. 3 dokumentiert und nachgewiesen werden.
Sie lernen die Bedeutung der Zweckbestimmung, Herstellerangaben und die Möglichkeiten der Gerätekombinationen kennen und können Änderungen im Rahmen der Zweckbestimmung von wesentlichen Änderungen und Gerätekombinationen in Form der Eigenherstellung nach MPG § 12 unterscheiden.
Seminarinhalt:
Empfohlene Arbeitsmittel (nicht Bestandteil der Seminarunterlagen):
MPG, MPBetreibV (MPBetreibV § 2 Abs. 3 - Kapitel 16 der DIN EN 60601-1 3. Ausgabe; § 12 MPG)
Termin/ Ort: auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar