Praxis des Medizinprodukterechts

Grundlagenseminar


Das Seminar vermittelt notwendiges Wissen für die sichere und ordnungsgemäße Beschaffung, den Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten und Systemen sowie Kenntnisse über Aufgaben von Herstellern für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten.


Teilnehmerkreis m/w:

Neueinsteiger und erfahrene Teilnehmer zur Wiederholung, da kompletter Überblick über die Grundlagen des Medizinprodukterechts gegeben wird: schafft Rechtssicherheit, ist aber auch als Hintergrundwissen wertvoll

Ziel:
Das MPG-Recht ist im Kontext des Arbeitsschutzrechtes zu sehen. Zur Implementierung der Unternehmerpflichten, aber auch zur Sicherstellung der Anwenderpflichten sind Qualitätsmanagementsysteme entwickelt worden, die aber immer an den Besonderheiten von Medizin und Pflege in den Einrichtungen erhebliche Schnittfeldprobleme mit sich bringen. Der Gesamtkontext, die Besonderheiten des Medizinprodukterechts und das besondere Verhältnis Technik, Medizin und Pflege werden ausführlich mit Lösungsvorschlägen dargestellt.

Im Hinblick auf die seit 26.05.2021 geänderte Rechtslage durch die MDR und jetzt auch die IVDR und das MPDG bietet es sich an, die Grundlagen auf aktuellem Stand zu rekapitulieren.

Neuere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, der Oberverwaltungsgerichte und des Bundesgerichtshofs werden berücksichtigt.


Seminarinhalt:

  • Die Rechtsgrundlagen im Medizinprodukterecht anhand der Verkehrspflichtenrechtsprechung des BGH und deren Rezeption in der MPBetreibV
  • Was regeln die die EU-MDR und die EU-IVDR?
  • Was regelt das MPDG?
  • Was regelt die MPAMIV?
  • Was sind Medizinprodukte?
  • Die Einordnung der MPBetreibV in das geltende Rechtssystem; das Sicherheitsrecht im Überblick; zur Rechtsgeschichte des Sicherheitsrechts; die Abgrenzung der geltenden Regelungsbereiche AMG, LFBG, GPSG, ArbSchG und SGB VII i.V.m. DGUV-Regeln und DGUV-Informationen, MessEV, MedGV, MPG und MPBetreibV;
  • Was ist in der MPBetreibV geregelt?
  • Die Bedeutung der DIN-EN-ISO-Normen
  • Wer ist Hersteller, Betreiber und Anwender?
  • Die Stellung des Beauftragten für MP-Sicherheit im Vergleich zum MP-Verantwortlichen und zum MP-Beauftragten
  • Die allgemeinen Anforderungen des § 4 MPBetreibV und das Einweisungsmanagement
  • Software als Medizinprodukt
  • Die Umsetzung in der Betriebsorganisation durch Dienstanweisung, Gremienarbeit, Schaffung organisatorischer Sicherstellungen (Medizinproduktepass, Institutionalisierung der MP-Verantwortung in Stabfunktion bei der Geschäftsführung)

 

Termin / Ort:
Auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar