Rechtsfragen bei der Aromatherapie

Das Seminar behandelt praktische Rechtsfragen in der Aromatherapie und -pflege, dabei insbesondere die Rechtsstellung der AromaexpertInnen.


Zielgruppe:
Geschäftsführer, Ärzte, Apotheker, Pflegedienstleitungen, Aromatherapeuten aus den Gesundheitsberufen

Ziel:
Die Aromatherapie und -pflege gehört zum weiten Feld der alternativen Heil- und Pflegemethoden. Im Laufe der Jahre haben sich immer mehr rechtliche Fragen gestellt. Im Rahmen dieses Seminars werden praktische Rechtsfragen in der Aromatherapie und -pflege beantwortet und insbesondere die Rechtsstellung der AromaexpertInnen dargestellt. Behandelt wird auch die Stellung des/der AromaexpertIn in der klinischen und außerklinischen Versorgung, insbesondere geht es um die Frage, ob AromaexpertInnen beim Mischen von Aromastoffen zu Hersteller werden, wie die Stellung zu den Ärzten und Apothekern ist und wie Verbraucher/Patienten informiert werden müssen. Der Referent hat hierzu im Auftrag eines führenden Herstellers von Aromastoffen zwei ausführliche Rechtsgutachten erstellt.

Seminarinhalt:

  • Wie ist Aromatherapie und -pflege rechtlich einzuordnen?
  • Was darf das Pflegepersonal im Bereich Aromatherapie/Aromapflege aufgrund des Pflegerechts (pflegerisch vs. therapeutische „Behandlungen“) und
  • was darf das Pflegepersonal auf Basis der Kosmetikverordnung (selbst mischen (ätherische Öle in Basisöle) vs. Anwendung von Fertigprodukten)?
  • Wann ist der Mischer Hersteller?
  • Zur Rechtstellung der Aromatherapeuten
  • Gibt es Unterschiede zwischen AromaexpertInnen, die als Arbeitnehmer oder selbständig tätig werden?
  • Bedarf es vor jeder Anwendung der schriftlichen Einwilligung des Patienten oder genügt eine Infobroschüre?
  • Darf eine Aromafachkraft auch eigene Mischungen außerhalb der für das Haus festgelegten Standards anbieten z.B. im Rahmen von besonderen Erkrankungen, Pflegeproblemen. Wie ist hier die Dokumentationspflicht/ Haftung? Wer legt diese Standards fest? Die Stationsleitung, der Arzt?
  • Welchen Handlungsspielraum hat die pflegende Person für die Aromapflege. Welche Entscheidungen über den Einsatz und die Anwendungsform ätherischer Öle dürfen selbst getroffen werden, wofür benötigt man die Zustimmung des Arztes, wofür benötigt man die Einverständniserklärung des Patienten?
  • Aromatogramm in Bezug auf MRSA? Wie darf es angewandt werden? Wer erstellt die entsprechenden Mischungen?
  • Diskussion.

Termin / Ort:
Auf Anfrage  oder als Inhouse-Seminar