Pflegereform 2021/2022: Das neue GVWG und seine praktische Umsetzung bei Einrichtungen, die bisher keiner Tarifbindung unterlagen

Das Seminar gibt privaten Trägern und Inhabern von Pflegeeinrichtungen, die bisher keiner Tarifbindung unterlagen Orientierung, ob sie eine Tarifbindung eingehen und welchen Tarifvertrag (z. B. TVöD-VKA) sie künftig anwenden wollen.


Das Thema:
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiter-entwicklungsgesetz – GVWG) führt dazu, dass ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden - also mit der Pflegeversicherung abrechnen können - die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrages entlohnen. Die Bezahlung nach Tarif wird vollständig refinanziert. Für Einrichtungen, die nicht tarifgebunden sind, wird eine Refinanzierung bis zur Höhe von 10 % über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne gewährleistet (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).

Private Träger und Inhaber von Pflegeeinrichtungen unterlagen bisher in der Regel keiner Tarifbindung. Sie stehen vor der Frage bzw. Entscheidung, ob sie eine Tarifbindung (z. B. durch Beitritt zu einem Arbeitgeberverband) eingehen und welchen Tarifvertrag (z. B. TVöD-VKA) sie künftig anwenden wollen.

Zielgruppe m/w:
Inhaber und Geschäftsführungen von Pflegeeinrichtungen, Leitungskräfte in der Pflege, Heimleitungen, Beschäftigte der Personalverwaltungen

Inhalte:

  • Tarifverträge und Eingruppierungsregelungen des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten in der Pflege (TVöD-VKA, TV-L),
  • Anwendung des TVöD-VKA kraft Tarifbindung oder durch einzelvertragliche Regelung
  • Wesentlicher (relevanter) Inhalt des TVöD-VKA
  • Ermittlung, ob und ggf. in welcher Form sich das jeweils eigene Entgelt-Niveau zum TVöD-VKA unterscheidet
  • (fiktive) Eingruppierung und Stufenzuordnung der Beschäftigten in der Pflege und ggf. auch anderer Berufsgruppen (z. B. Verwaltung, Hauswirtschaft, Haustechnik etc.) nach dem TVöD-VKA und der Entgeltordnung zum TVöD-VKA als Vergleichsgröße zu den bisher bezahlten Entgelten
  • Mögliche Ausgestaltung einer „Überleitung“ der Beschäftigten in den TVöD-VKA
  • Weitere finanzielle Auswirkungen wie Jahressonderzahlung, Jubiläumsentgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zulagen, Schichtdienste etc.

 

Hinweis:
Das Seminar bietet sich für interessierte Pflegeeinrichtungen als Inhouse-Seminar in Präsenz an, um einrichtungsbezogen eine mögliche Umsetzung und Vorgehensweise vor Ort mit den Beteiligten und Verantwortungsträgern abzustimmen.