Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) und Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PbSG
Wie können und müssen die Verantwortlichen im Krankenhaus auf die PpUGV in Verbindung mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PbSG) reagieren und welche Chancen und Risiken ergeben sich aus dieser sich dynamisch entwickelnden Rechtslage?
Teilnehmerkreis m/w:
Personalverantwortliche, Betriebs-/Personalräte, Leiter und Mitarbeiter aus der Pflege; Interessierte
Ziel:
Ab 01.Januar 2019 gilt die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV). Das kommt auf die Verantwortlichen im Krankenhaus zu: Die Politik hat erkannt, dass die Krankenpflege im DRG-Zeitalter massiv unter Druck gekommen ist. Daher wurden gesetzliche Maßnahmen mit dem Ziel, dem Pflegenotstand in Krankenhäusern entgegenzusteuern, ergriffen. Wie ist das umsetzbar? Wie können und müssen die Verantwortlichen im Krankenhaus auf die PpUGV in Verbindung mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PbSG) reagieren und welche Chancen und Risiken ergeben sich aus dieser sich dynamisch entwickelnden Rechtslage?
Weiterhin werden Anregungen zur effektiven Beteiligung des Personal-/Betriebsrats bei der Personalplanung und damit zusammenhängenden Mitbestimmungsfällen gegeben.
Seminarinhalt:
Zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV):
Kritische Bewertung der Rechtslage, Chancen und Risiken
Mitbestimmung des Personal-/Betriebsrats bei der Personalplanung
Ihre Fragen, Themenwünsche und Fallbeispiele (können auch vorab eingereicht werden)
Preis:
400,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen und Tagungspauschale)
Frühbucherpreis
370,00 € zuzügl. MWSt. (bis 14.03.2019)
Leitung:
Prof. Hans Böhme, Jurist und Soziologe, Honorarprofessor an der Fachhochschule Jena, Georg-Streiter-Institut für Pflegewissenschaft und Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Gesundheitsrecht und -politik, Schortens-Upjever/Friesland
Prof. Böhme beschäftigt sich bereits über 45 Jahre mit Rechtsfragen in der Pflege und gibt unter anderem bei der WEKA MEDIA GmbH, Kissing, das „Rechtshandbuch in der Pflege“, heraus.