Thema: Arbeitszeitkonten können nur auf Grund von tariflichen Öffnungsklauseln und einer Vereinbarung des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat/Personalrat konkret im Betrieb eingeführt werden. Was sind Arbeitszeitkonten, was ist bei der Einführung zu beachten?
Ziel: Die Rechtslage wird ausführlich und anschaulich dargestellt. Anhand konkreter Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen werden Lösungsmöglichkeiten angeboten, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung auch einsetzbar und umsetzbar sind.
Seminarinhalt:
Begriffliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen: Arbeitszeitgesetz und allgemeines Arbeitsrecht
Tarifliche Grundlagen: Haustarifvertrag/TVöD/TV-L
Die Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. Personalrats bei der Umsetzung
Modelle
Vor- und Nachteile
Wesentliche Grundsätze zum Negativsaldo
Wesentliche Grundsätze zur Mehrarbeit
Übertragung von Guthaben
Krankheitsbedingte Fehlzeiten
Insolvenzsicherung
Bedeutende Rechtsprechung (Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto; Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitszeitkontos; Entgeltfortzahlung - unregelmäßige Samstagsarbeit; Mehrarbeitszuschlag bei flexibler Arbeitszeit; Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit)
Entwurf einer Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung zu „Arbeitszeitflexibilität und Arbeitszeitkonten“