Arbeitszeitkonten im Krankenhaus sowie sonstigen Gesundheitseinrichtungen

Rechtliche und organisatorische Fragen


Teilnehmerkreis: 
Personalverantwortliche, Pflegedienst-/Stationsleitungen, Ärzte, Personal-/ Betriebsräte

Thema: 
Arbeitszeitkonten können nur auf Grund von tariflichen Öffnungsklauseln und einer Vereinbarung des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat/Personalrat konkret im Betrieb eingeführt werden. Was sind Arbeitszeitkonten, was ist bei der Einführung zu beachten?

Ziel:
Die Rechtslage wird ausführlich und anschaulich dargestellt. Anhand konkreter Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen werden Lösungsmöglichkeiten angeboten, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung auch einsetzbar und umsetzbar sind.

Seminarinhalt:

  • Begriffliche Grundlagen
  • Gesetzliche Grundlagen: Arbeitszeitgesetz und allgemeines Arbeitsrecht
  • Tarifliche Grundlagen: Haustarifvertrag/TVöD/TV-L
  • Die Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. Personalrats bei der Umsetzung
  • Modelle
  • Vor- und Nachteile
  • Wesentliche Grundsätze zum Negativsaldo
  • Wesentliche Grundsätze zur Mehrarbeit
  • Übertragung von Guthaben
  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten
  • Insolvenzsicherung
  • Bedeutende Rechtsprechung (Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem     Arbeitszeitkonto; Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitszeitkontos; Entgeltfortzahlung - unregelmäßige Samstagsarbeit; Mehrarbeitszuschlag bei flexibler Arbeitszeit; Entgeltfortzahlung - regelmäßige     Arbeitszeit)  
  • Entwurf einer Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung zu „Arbeitszeitflexibilität und Arbeitszeitkonten“

Termin/Ort:
Auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar