Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter, Sachbearbeiter und Führungskräfte der Familienkassen die mit der Durchführung des Rechtsbehelfsverfahrens betraut sind (Hinweis: Sollte es keine eigene Rechtsbehelfsstelle geben, liegt die Einspruchsbearbeitung beim festsetzenden Sachbearbeiter.)
Zum Seminar:
Das Seminar bietet einen Überblick über die Durchführung des Rechtsbehelfsverfahrens vom Eingang des Einspruches, die Prüfung der Zulässigkeit und die Formen möglicher Entscheidungen zum Abschluss des Verfahrens. Insbesondere wird dargestellt, wie die einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzungen rechtlich gewürdigt werden müssen und wie die Begründetheit bei Zulässigkeit festzustellen ist. Hierbei werden die Begriffe wie u. a. Gesamtaufrollung, Wiedereinsetzung und Aussetzung der Vollziehung erläutert. Des Weiteren wird der Teilnehmer in die Lage versetzt eine Einspruchsentscheidung anzufertigen und hierbei den speziellen Aufbau zu beachten. Abgerundet wird das Seminar durch Mustertexte zur Anhörung und Musterbeispiele zu den verschiedenen Möglichkeiten des Abschlusses des Einspruchsverfahrens.
Seminarinhalt
Überblick über das Einspruchsverfahren
Zulässigkeitsvoraussetzungen z. B. Beschwerde, Frist ggf. Wiedereinsetzung
Gesamtfallaufrollung
Verfahren zur Prüfung der Begründetheit
Bedeutung der Rücknahme
Aussetzung der Vollziehung
Abschlussmöglichkeiten
Unterschiede zwischen Korrektur- und Einspruchsverfahren
Informationen zur Bekanntgabe
Kostenentscheidung
Musterentscheidungen
Termin/Ort:
Auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar