Das Seminar erläutert detailliert das Befristungsrecht mit seine Besonderheiten im öffentlichen Dienst auf dem akteullen rechtlichen Stand. Aktuelle Rechtsprechung rundet das Programm ab.
Teilnehmerkreis m/w:
Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen; Personal-/Betriebsräte; Interessierte
Seminarziel:
Das Befristungsrecht weist im öffentlichen Dienst Besonderheiten auf. Man denke an mittelbare Vertretungen, Projektbefristungen, EU-Förderprogramme, Drittmittelfinanzierung usw. Haushaltsmittelbefristungen sind ausschließlich im Verwaltungsbereich möglich. TVöD und TV-L enthalten Sonderbefristungsrecht.
Aktuell: Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslegung des BAG zum Vorbeschäftigungsverbot (max. 3 Jahre) am 06.06.2018 gekippt. Gleichzeitig hat es drei neue Fallgruppen zum Vorbeschäftigungsverbot aufgestellt. Das Seminar stellt die künftige Anwendbarkeit dar. Das Ampelsystem des BAG bei der Prüfung des institutionalisierten Rechtsmissbrauchs wird erläutert.
Änderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz haben bewirkt, dass nichtwissenschaftliches und nichtkünstlerisches Personal nicht mehr in diesen Anwendungsbereich fallen. Befristungen dieses Personals richten sich nun nach den strengeren Regeln im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).?
Da viele Änderungen sich aus der Rechtsprechung ergeben, ist das Seminar für den Praktiker unerlässlich.
Seminarinhalt:
Sachgrundlose Befristung § 14 Abs. 2 TzBfG
Vorbeschäftigungsverbot
Vertragsverlängerung
Sachgrund-Befristung § 14 Abs. 1 TzBfG
vorübergehender Bedarf an Arbeitsleistung
Vertretung eines anderen Arbeitnehmers
Haushaltsrechtliche Befristung
Befristete Änderung von Arbeitsbedingungen, § 307 BGB
Tarifliche Befristungsgründe
Personalratsbeteiligung
Missbrauchskontrolle
Preis:
400,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Arbeitsmaterial; Mittagessen; Getränke; Kaffee)
Frühbucherpreis:
370,00 € zuzügl. MWSt. (bei Buchung bis 02.03.2020)
Paketpreis 088A+B:
740,00 € zuzügl. MWSt
Frühbucherpreis 088A+B:
690,00 € zuzügl. MWSt (bei Buchung bis 02.03.2020)