Teilnehmerkreis m/w:
Personalverantwortliche, Mitarbeiter der Personalabteilungen, Führungskräfte, Interessenvertretungen (Betriebs- und Personalräte)
Das Seminar eignet sich insbesondere für neue Mitarbeiter und Nachwuchskräfte in den personalverwaltenden Stellen der Landesbehörden.
Das Thema:
Das Seminar vermittelt tarifrechtliches Grundlagenwissen und die Prinzipien der Eingruppierung nach TV-L. Die Ergebnisse der Tarifeinigung vom 02.03.2019 und ihre praktischen Auswirkungen werden erläutert.
Seminarinhalt:
1. Grundlagen (Basiswissen)
Tarifrechtliche Grundlagen
Grundlagenwissen
Systematik der Eingruppierungsvorschriften
Eingruppierungsgrundsätze in §§ 12 und 13 TV-L (Tarifautomatik, Arbeitsvorgang, Gesamtbetrachtung, Aufspaltungsverbot, Atomisierungsverbot, Zeitanteile, Hineinwachsen in höherwertige Tätigkeit)
Beschreibungshilfen für Arbeitsvorgänge und Leitungstätigkeiten
Ermittlung von Zeitanteilen
Auswertung/Bewertung von Tätigkeitsdarstellungen/Stellenbeschreibungen
Klärung/Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe auf die einzelnen Tatbestände (Subsumtion)
Anmerkung:Bei praktischen Übungen zur Bildung und Bewertung von Arbeitsvorgängen werden vorzugsweise Tätigkeitsdarstellungen/Stellenbeschreibungen aus dem Teilnehmerkreis bearbeitet. Sie können dazu bis 2 Wochen vor Beginn Ihre Fallbeispiele einreichen.
Frühbucherpreis:
780,00 € zuzügl. MWSt. (bei Buchung bis 22.03.2024)
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