Das Personalvertretungsrecht befindet sich ständig in Bewegung. Das Seminar liefert die Essenz der aktuellen Rechtsprechung und vermittelt einen sicheren Umgang mit der Materie. Es ist somit für Personalräte, aber auch für die Dienststelle unentbehrlich.
Teilnehmerkreis m/w:
Personalräte; JAV; Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen; Dienststellenleiter, Schwerbehindertenvertreter: Interessenvertreter
Das Seminar ist für Interessenten aus allen Bundesländern/Bund konzipiert. Es vermittelt erforderliche Kenntnisse i. s. § 47 SächsPersVG; §§ 46I, 54I BPersVG, analog andere LPersVG gem. TN-Liste
Seminarziel:
Kaum ein Rechtsgebiet unterliegt so stark der Ausprägung durch die Rechtsprechung wie das Personalvertretungsrecht. Im Focus steht der regelmäßige Informationsanspruch der Personalräte. Wichtige Entscheidungen zu Mitbestimmungsangelegenheiten gilt es auszuwerten.
So regelt z. B. das Sächs. Personalratswahlgesetz vom 03.02.2021 die Beschlussfassung des Personalrats im Umlaufverfahren. Die audiovisuelle Sitzungsteilnahme ist möglich. Ein erstes Urteil des Sächs. OVG zur „virtuellen Sitzung“ ist bereits ergangen. Mitbestimmungen im Corona-Kontext werden besprochen. Die Rechte des Personalrats bei der Durchführung von Dienstvereinbarungen und Personalüberleitungsverträgen runden das Thema ab.
Das Seminar liefert die Essenz der aktuellen Rechtsprechung und vermittelt einen sicheren Umgang mit dem Personalvertretungsrecht. Es ist somit für Personalräte, aber auch für die Dienststelle unentbehrlich.
Unser Serviceversprechen für alle Seminarteilnehmer („Seminare à la minute“): Um höchste Aktualität zu garantieren, werden die endgültigen Themen erst kurz vor Beginn der jeweiligen Seminarveranstaltung festgelegt.
Seminarinhalt:
Termin / Ort: In Vorbereitung
Preis:
€ zuzügl. MWSt. (incl. umfangreiche Unterlagen, Tagungspauschale)
Frühbucherpreis:
€ zuzügl. MWSt. (bei Buchung bis )