Outsourcing - Betriebsübergang - Privatisierung

Das Seminar vermittelt unter Beachtung nationale und internationale Rechtsprechung praktisch anwendbares Wissen, was im Zusammenhang mit Privatisierungen und Betriebsübergängen zu beachten ist.


Teilnehmerkreis m/w:
Leiter und Sachbearbeiter in Personalverwaltungen; Betriebs-, Personalräte; Mitglieder von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften; Interessierte

Seminarziel:
Kaum eine anderes Gesetz löst in der Praxis so viel „juristische Kreativität“ aus wie die Betriebsübergangsregelung des § 613a BGB. Die Rechtsprechung ist faktisch auf „Verfolgungsjagd“ und wird mit immer neuen Gestaltungen konfrontiert. Dabei bringt das Wechselspiel zwischen der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts zwar Lösungen, stellt jedoch auch ständig neue Fragen. So steht nach der Entscheidung EuGH vom 06.09.2011 (C-108/10) „Scattolon“ unter Umständen die bisher zwar schwer verständliche, aber unbestrittene Systematik der Weitergeltung oder Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen in Frage.

Das Seminar vermittelt unter Beachtung der aktuellen nationalen und internationalen Rechtsprechung praktisch anwendbares Wissen, was im Zusammenhang mit Privatisierungen und Betriebsübergängen zu beachten ist. Dabei soll insbesondere auf die Rechtsstellung des Arbeitnehmers, des bisherigen Arbeitgebers und die Pflichten des privaten Erwerbers unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften eingegangen werden. In diesem Zusammenhang findet die neuere Rechtsprechung des BAG und des EuGH zur Überleitung und Ablösung von Tarifverträgen ebenso Beachtung wie aktuelle Fragen zum Übergangsmandat des Betriebs-/Personalrats, zur Informationspflicht von Veräußerer und Erwerber und zum Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers. 



Seminarinhalt:
1. Betriebsübergang

  • Klärung wesentlicher Begriffe

2. Stand der Rechtssprechung des BAG zum Betrieb im Sinne des § 613a BGB im Anschluss an die Vorgaben des EuGH

  • Begriff der "wirtschaftlichen Einheit" nach EuGH und nachfolgender BAG-Rechtsprechung
  • Abkehr vom rein objektiven Betriebsübergang und Beeinflussbarkeit der Rechtsfolgen durch den Erwerber
  • Teilbetrieb, „Rückleihe“

3. "Rechtsgeschäft" im Sinne § 613a BGB

  • Abgrenzung des Betriebsübergangs zu reiner Funktionsnachfolge
  • Abgrenzungsprobleme zu Ausgliederungen nach dem Umwandlungsgesetz

4. Rechtsstellung des Arbeitnehmers beim Erwerber

  • Erhalt einzelvertraglicher Ansprüche
  • Fortgeltung, Transformation oder Ablösung kollektivvertraglicher Regelungen
  • Möglichkeiten und Grenzen abweichender Vereinbarungen

5. Informationspflicht von Veräußerer und Erwerber

  • Zeitpunkt
  • Form
  • Inhalt

6. Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

  • Grundlagen
  • Ausübung
  • Folgen

7. Die Arbeitnehmervertretung im Betriebsübergang

  • Übergangsmandat – Inhalt, Ausgestaltung, Wahrnahme
  • Reaktionsmöglichkeiten vor und nach Betriebsübergang
  • Wechsel vom Personalvertretungs- zum Betriebsverfassungsrecht

8. Aktuelle Rechtsprechung

 

Termin / Ort:
Auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar