Mindestlohn

mit Bezug zum Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes


Das Seminar bietet einen Überblick über den rechtlichen Rahmen des Mindestlohngesetzes im Zusammenspiel mit anderen arbeitsrechtlichen Aspekten und der Mitbestimmung.


Teilnehmerkreis m/w:
Dienststellenleiter/Geschäftsführer, Verwaltungsleiter, Personalleiter, Führungskräfte, SB Personal und Organisation, Personalverantwortliche, Personal-/Betriebsräte/MAV, Interessierte

Seminarziel:

Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für das gesamte Bundesgebiet und für alle Branchen.
Auch für die Anwender der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) gibt es dabei Themen, die nicht unterschätzt werden dürfen., so z. B.. Dokumentationspflichten oder Fragen der Haftung.

Das Seminar bietet einen Überblick über den rechtlichen Rahmen des Mindestlohngesetzes im Zusammenspiel mit anderen arbeitsrechtlichen Aspekten und der Mitbestimmung durch den Personal-/Betriebsrat sowie dem Tarifrecht des öffentlichen. Dienstes. Es werden Zweifelsfragen aus der Praxis aufgegriffen und Praxistipps zu taktischen Fragen gegeben.

 

Seminarinhalt:

I. Gesetzliche Grundlagen

1. Anwendungsbereich

a) persönlich

  • Arbeitnehmer
  • Praktikanten
  • Auszubildende
  • freie Dienstnehmer
  • gesetzliche Ausnahmen

b) sachlich

  • Mindestlohn pro Stunde
  • Berechnung
  •  Anrechnung sonstiger Vergütung

2. Fälligkeit

3. Besondere Tätigkeitsformen/Vergütungsformen

  • Bereitschaftsdienst/Arbeitsbereitschaft
  • Teildienst
  • Arbeitszeitkonto

II. Dokumentationspflichten

  • besonders betroffene Branchen
  • geringfügige Beschäftigung
  • sonstige Dokumentationspflichten nach anderen Gesetzen
  • Umfang und Durchführung

III. Ausschluss, Verzicht

  • Fristen
  • Verbote
  • Aufhebungsverträge
  • Gestaltungstipps

IV. Mitbestimmung

V. Verstöße und Folgen

  • zivilrechtlich
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Taktik, eigene Erfahrungen, Diskussion

 

Termin/Ort:
Auf Anfrage