(Wahl) Versammlung für die SBV Für Betriebe und Dienststellen unter 50 Wahlberechtigte
Vor, während und im Nachgang zur (Wahl)Versammlung sind rechtliche Aspekte nach verschiedenen Gesetzen (SGB IX, SchwbVWO, BetrVG, PersVG, etc.) zu beachten, um die Wahl rechtssicher durchführen zu können. Das Seminar vermittelt das notwendige Wissen.
Teilnehmerkreis m/w:
Wahlvorstand, Schwerbehindertenvertretung, Personal-/Betriebsräte/MAV, Dienststellenleiter/ Geschäftsführer, Verwaltungsleiter, Personalleiter, Führungskräfte, SB Personal und Organisation, Personalverantwortliche, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers, Interessierte
Ziel:
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Pflicht rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit eine (Wahl)Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb einzuberufen (§ 19 Abs. 1 SchwbVWO).
Im Vorfeld, während und im Nachgang zur (Wahl)Versammlung sind rechtliche Aspekte nach verschiedenen Gesetzen (SGB IX, SchwbVWO, BetrVG, PersVG, etc.) zu beachten, um die Wahl „rechtssicher“ durchführen zu können. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann diese (Wahl)Versammlung mit der Schwerbehindertenversammlung gemäß (§ 178 SGB IX) kombiniert werden.
Seminarinhalt:
Termin:
auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar