Werkverträge, Dienstverträge und Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeit, Werkverträge und Dienstverträge sind beliebte Instrumente zur Flexibilisierung. Es werden die rechtlichen Grundlagen, Risiken und die Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen sowie Gestaltungsmöglichkeiten erläutert.


TN-Kreis m/w:
Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber und Personalabteilungen sowie an Betriebsräte und Personalräte.

Das Thema:
Leiharbeit, Werkverträge und Dienstverträge sind beliebte Instrumente zur Flexibilisierung. Der Gesetzgeber hat in der jüngeren Vergangenheit einige neue Regelungen erlassen, die es gilt, in die Praxis umzusetzen. Es bestehen jedoch auch rechtliche Risiken und Fallstricke, die es zu kennen und meistern gilt. Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen sowie Gestaltungsmöglichkeiten erläutert. Auch individuelle Fragestellungen können berücksichtigt werden.

 

Seminarinhalt:

Rechtsgrundlagen

Selbständige Tätigkeit

  • Werkverträge
  • Dienstverträge
  • andere Gestaltungen
  • Abgrenzung – der neue § 611a BGB
  • Risiken
    •  zivilrechtliche Risiken
    • strafrechtliche Risiken
    •  ozialversicherungsrechtliche Risiken
    • steuerrechtliche Risiken

Arbeitnehmerüberlassung

  • europäische Rechtsgrundlagen
  • das AÜG
  • die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
  • equal-treatment-Grundsatz
  • Verbote
  • Folgen von Verstößen

Mitbestimmung

  • Auskunftsrechte
  • Mitbestimmung bei der Gestaltung?

Aktuelle Rechtsprechung

Individuelle Fragen

 
Preis:
400,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen, Verpflegung, Getränke, Kaffee)

Frühbucherpreis:
370,00 € zuzügl. MWSt. (bei Buchung bis 03.02.2020)

 

Leitung:
Dr. Alexander Zorn; Fachanwalt für Arbeitsrecht