Personalvertretungsrecht in Jobcentern /Arbeitsagenturen

Das Seminar gibt Rechtssicherheit für die Praxis im Spezialgebiet Personalvertretungsrecht im Jobcenter / bei Arbeitsagenturen.


Teilnehmerkreis m/w:
Personalräte, Personalverantwortliche in Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit sowie von Trägern aus Kommunen und Landkreisen

Das Thema:
Personalvertretungsrecht im Jobcenter darf man als Spezialgebiet bezeichnen. Die Aufspaltung der Arbeitgeberfunktion auf den Träger und den Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung hat Auswirkung auf die Mitbestimmung. Kenntnisse der §§ 44b - 44k SGB II sind unerlässlich. Das Stufenverfahren mit der Trägerversammlung weist Besonderheiten auf. Das Seminar gibt Rechtssicherheit für die Praxis. Aktuelle Rechtsprechung gibt konkrete Handlungsanweisungen.

 

Seminarinhalt:

  • Konzeption der gemeinsamen Einrichtung nach §§ 44b – 44k SGBII
  • Aufspaltung der Arbeitgeberfunktionen
  • Abgrenzung arbeitsrechtlicher Ausübungsbefugnisse
    • funktionsstufenrelevante Tätigkeitsübertragung
    • Übertragung niedriger zu bewertender Tätigkeit
  • Interessenbekundungen
    • Ausschreibung
    • Absehen von Ausschreibung
  • Gleichbehandlung zwischen Mitarbeitern unterschiedlicher Träger
  • Einstellung, Vorschlagsrecht des Geschäftsführers des Jobcenters
  • Einführung neuer Software-Programme
  • Informationsanspruch der Schwerbehindertenvertretung
  • Stufenverfahren
    • Trägerversammlung als übergeordnete Dienststelle
    • Doppelfunktion des Personalrats im Jobcenter
  • Einigungsstelle
  • Bedeutung und Auswirkungen der Änderungen des BPersVG 2021
  • aktuellen Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht

 

Termin / Ort:
auf Anfrage