Teilnehmerkreis m/w:
Personalräte, Personalverantwortliche in Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit sowie von Trägern aus Kommunen und Landkreisen
Das Thema:
Personalvertretungsrecht im Jobcenter darf man als Spezialgebiet bezeichnen. Die Aufspaltung der Arbeitgeberfunktion auf den Träger und den Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung hat Auswirkung auf die Mitbestimmung. Kenntnisse der §§ 44b - 44k SGB II sind unerlässlich. Das Stufenverfahren mit der Trägerversammlung weist Besonderheiten auf. Das Seminar gibt Rechtssicherheit für die Praxis der Personalräte. Aktuelle Rechtsprechung gibt konkrete Handlungsanweisungen.
Seminarinhalt:
Termin / Ort/ Auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar