im Krankenhaus / in Pflegeeinrichtungen
Der Servicetriangel „Personaleinsatz, Arbeitszeit und Dienstplangestaltung in der Pflege“ ist auch mit vielen Rechtsfragen verbunden. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen dafür, klärt Zweifelsfragen und stellt praktische Lösungswege vor.
Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:
Teilnehmerkreis m/w:
Personalverantwortliche, Dienstplan-Ersteller, Mitarbeiter aus der Pflege und Betriebs-/Personalräte; Interessierte
Zum Programm:
Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen betreffen insbesondere Personaleinsatzfragen. Der Servicetriangel „Personaleinsatz, Arbeitszeit und Dienstplangestaltung in der Pflege“ ist auch mit allgemeinen Rechtsfragen verbunden. Neben dem ArbZG, dem TzBfG, dem Tarifrecht, insbesondere TVöD und TV-L, und dem Mitbestimmungsrecht wird auch die neueste Rechtsprechung mitbehandelt.
Immer wichtiger wird auch der Arbeitsplatzschutz des einzelnen Arbeitnehmers gerade unter dem Aspekt der zeitlichen Inanspruchnahme. Der EuGH hat mit Urteil vom 14.05.2019 - C-55/18 entschieden: Die Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit zur Feststellung geleisteter Überstunden und Einhaltung von Ruhezeiten ist unerlässlich. Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber deshalb verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
Überdies die Überstundenproblematik vom BAG mit Urteil vom 23.03.2017, 6 AZR 161/16, die Ruhezeitproblematik vom EuGH mit Urteil vom 09.11.2017 - C-306/16 - neu entschieden ist.
Neuerdings ist auch klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht Mehrarbeit, sondern vergütungspflichtige Überstunden leisten (BAG mit Urteil vom 19.12.2018 – 10 AZR 231/18).
Seminarinhalt:
Methode:
Vortrag, praktische Beispiele, Diskussion
Preis:
400,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen und Tagungspauschale)
Frühbucherpreis:
370,00 € zuzügl. MWSt. (bis 14.05.2020)
Leitung:
Prof. Hans Böhme, Jurist und Soziologe, Honorarprofessor an der Fachhochschule Jena, Georg-Streiter-Institut für Pflegewissenschaft und Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Gesundheitsrecht und -politik, Schortens-Upjever/Friesland
Prof. Böhme beschäftigt sich mit arbeitszeitrechtlichen Fragestellungen bereits über 45 Jahre und gibt unter anderem bei der WEKA MEDIA GmbH, Kissing, das „Rechtshandbuch in der Pflege“, 70. Aktualisierungslieferung, Stand: September 2017, heraus.