Personalvertretungsrecht in Jobcentern /Arbeitsagenturen
725Das Seminar gibt Rechtssicherheit für die Praxis im Spezialgebiet Personalvertretungsrecht im Jobcenter / bei Arbeitsagenturen.
Teilnehmerkreis m/w:
Personalräte, Personalverantwortliche in Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit sowie von Trägern aus Kommunen und Landkreisen
Das Thema:
Personalvertretungsrecht im Jobcenter darf man als Spezialgebiet bezeichnen. Die Aufspaltung der Arbeitgeberfunktion auf den Träger und den Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung hat Auswirkung auf die Mitbestimmung. Kenntnisse der §§ 44b - 44k SGB II sind unerlässlich. Das Stufenverfahren mit der Trägerversammlung weist Besonderheiten auf. Das Seminar gibt Rechtssicherheit für die Praxis. Aktuelle Rechtsprechung gibt konkrete Handlungsanweisungen.
Seminarinhalt:
- Konzeption der gemeinsamen Einrichtung nach §§ 44b – 44k SGBII
- Aufspaltung der Arbeitgeberfunktionen
- Abgrenzung arbeitsrechtlicher Ausübungsbefugnisse
- funktionsstufenrelevante Tätigkeitsübertragung
- Übertragung niedriger zu bewertender Tätigkeit
- Interessenbekundungen
- Ausschreibung
- Absehen von Ausschreibung
- Gleichbehandlung zwischen Mitarbeitern unterschiedlicher Träger
- Einstellung, Vorschlagsrecht des Geschäftsführers des Jobcenters
- Einführung neuer Software-Programme
- Informationsanspruch der Schwerbehindertenvertretung
- Stufenverfahren
- Trägerversammlung als übergeordnete Dienststelle
- Doppelfunktion des Personalrats im Jobcenter
- Einigungsstelle
- Bedeutung und Auswirkungen der Änderungen des BPersVG 2021
- aktuellen Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht
Termin / Ort:
auf Anfrage