Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst

W024

für Arbeitnehmer und Beamte


Das Seminar erläutert die rechtlichen Grundlagen im Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes, insbesondere Informations- und Überwachungsrechten des Arbeitgebers/Dienstherrn. Aktuelle Rechtsprechung wird ausgewertet.


Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:

20.11.2025
Web-Seminar
frei

Zielgruppe m/w:
Personalverantwortliche von Bund, Ländern der Kommunen, Personalräte; Interessierte


Seminarziel:
Für viele Beschäftigte bildet das Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis keine ausreichende Grundlage für die Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts. Dies betrifft nicht nur befristet beschäftigte oder in Teilzeit tätige Kräfte. Im Beamtenrecht ist das Recht der Nebentätigkeit mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen gesetzlich geregelt. Diese Regelungen finden wiederum auf Tarifkräfte keine Anwendung. Das Seminar befasst sich insbesondere mit den Informations- und Überwachungsrechten des Arbeitgebers/Dienstherrn. Gegenstand der Erörterung bildet insbesondere auch die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte.
Die Grundprinzipien des Nebentätigkeitsrechts sind für alle Bundesländer gleich, sie unterscheiden sich jedoch in einzelnen Details. Die Unterlagen sind wegen der besseren Lesbarkeit auf bestimmte Bundesländer und Bund bezogen, die weiteren Regelungen werden zitiert. Dabei werden alle Landesgesetze, die gem. TN-Liste (Stichtag 2 Wochen vor Beginn) vorkommen, berücksichtigt.

 

Schwerpunkte

  • Grundlagen des Nebentätigkeitsrecht
    • Die Rechtsgrundlagen
    • Landesbeamtengesetze sowie die allgemeinen Tätigkeitsverordnungen
    • Das Nebentätigkeitsrecht im Fokus der Wissenschaftsfreiheit
    • Die Hochschulnebentätigkeitsverordnungen
    • Die Neuregelungen im TVöD/TV-L
  • Abgrenzung Nebenamt/Nebentätigkeit  
  • Hauptamt oder Nebentätigkeit  
  • Genehmigungs- oder Anzeigepflicht bei der Ausübung von Nebentätigkeiten
    • Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Nebentätigkeit
    • Entgeltliche Nebentätigkeiten ohne Genehmigungspflicht
    • Tätigkeiten, die weder genehmigungspflichtig noch anzeigepflichtig sind
    • Allgemein genehmigte, anzeigenpflichtige Nebentätigkeiten
    • Unterschiede im Arbeits- und Beamtenrecht
    • Versagungsgründe des Arbeitgebers  
  • Informationsrechte des Arbeitgebers/Dienstherrn
    • Im Anzeigeverfahren
    • Im Genehmigungsverfahren
    • Auskunftspflichten des Beschäftigten  
  • Inanspruchnahme von Einrichtungen, Material oder Personal des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn 
  • Ablieferungspflicht  
  • Beteiligungsrechte der Personalvertretung

 

Preis
380,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen, TN-Nachweis)