Das Thüringer Personalvertretungsgesetz
046Das Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse zum Personalvertreungsrecht in Thüringen.
Teilnehmerkreis m/w:
Mitglieder / Ersatzmitglieder Personalrat, Interessenten
Seminarziel:
Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen im Thüringer Personalvertretungs-gesetz. Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte werden vom Verfahrensablauf und der inhaltlichen Ausgestaltung her erörtert. Die Leitung durch einen erfahrenen Juristen garantiert rechtlich fundierte Aussagen mit hohem praktischem Nutzen sowie Objektivität.
Seminarinhalt:
- Dienststelle und Dienststellenleiter
- Stellung des Personalrates
- Kosten
- Schulungsmaßnahmen
- Kündigungs- und Versetzungsschutz
- Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Verhältnis zur Dienststelle
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- gemeinschaftliche Besprechungen
- Verschwiegenheit
- Verhältnis zu den Beschäftigten
- Interessenvertretung
- Sprechstunden
- Freistellung vom Dienst
- Beteiligungstatbestände
- Information
- Anhörung
- Mitwirkung
- Mitbestimmung
- Stufenverfahren
- Gesamtpersonalrat
- Mitbestimmungstatbestände
- Einstellung und Eingruppierung
- Höher- und Rückgruppierung
- Nebentätigkeiten
- Mitbestimmungsverfahren
- abgekürztes Verfahren
- unechte Mitbestimmung
- echte Mitbestimmungstatbestände
- Katalog der Versagungsgründe
- Verstoß gegen Gesetz / Tarifvertrag
- enachteiligungsverbot
- Dienststellenfrieden
- Einigungsstelle
- Anrufung
- Verfahren
- Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung
- Informationsumfang
- Einwendungsmöglichkeiten
- Weiterbeschäftigung
- Dienstvereinbarung
- zulässiger Inhalt
- Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse
- Rechte und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Termin / Ort:
Auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar