Das (neue) Entgelttransparenzrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis

W023

Das Seminar gibt einen Überblick über die Anforderungen, die nach der Entgelttransparenzrichtlinie gelten und in der arbeitsrechtlichen Praxis zu beachten und umzusetzen sind.


Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:

01.10.2026
Web-Seminar 9.00 -14.00 Uhr
frei
30.10.2026
Web-Seminar 9.00 -14.00 Uhr
frei

Das Thema:
Das Entgelttransparenzrecht soll sicherstellen, dass Frauen und Männer für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit auch das gleiche Entgelt erhalten und bei der Vergütung nicht aufgrund des Geschlechts diskriminiert werden.
Die Anforderungen an die Entgelttransparenz sind durch die Vorgaben in der Entgelttransparenzrichtlinie erheblich gestiegen. Unternehmen, die die geltenden Anforderungen nicht oder nur unzureichend umsetzen, riskieren u.a. erhebliche Bußgelder und Schadenersatzforderungen. Die Entgelttransparenzrichtlinie war bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umzusetzen. Eine Anpassung des bereits bestehenden Entgelttransparenzgesetzes an die Richtlinienvorgaben ist bis dato nicht erfolgt. Gleichwohl sind bereits jetzt – jedenfalls in Teilen – Vorgaben der Entgelttransparenzrichtlinie in der arbeitsrechtlichen Praxis umzusetzen.

Das Seminar gibt einen Überblick über die Anforderungen, die nach der Entgelttransparenzrichtlinie gelten und in der arbeitsrechtlichen Praxis nicht nur zu beachten, sondern bereits jetzt umzusetzen sind.


Seminarinhalt:

Überblick – Rechtsgrundlagen der Entgelttransparenz

Grundbegriffe der Entgelttransparenz

  • Was ist „Entgelt“?
  • Wann liegt „gleiche“ oder „gleichwertige“ Arbeit vor?
  • Welche Arbeitnehmer sind vergleichbar (Gruppenvergleich, Paarvergleich etc.)?

Entgelttransparenz im Bewerbungsverfahren

  • Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Anforderungen an Stellenausschreibungen
  • Fragerecht des Arbeitgebers

Entgelttransparenz im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Auskunftsansprüche der Arbeitnehmer
  • Anforderungen an geschlechtsneutrale Entgeltsysteme
  • Berichtspflichten des Arbeitgebers
  • Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen

Rechtsschutzmöglichkeiten / Sanktionen

  • Auskunftsklage
  • Zahlungsklagen
  • Verbandsklagerecht / Sammelklagen etc.

 

Termin - Nr.:
01.10.2026– W26-0231 (9.00 – ca 14.00 Uhr)
29.10.2026– W26-0232 (9.00 – ca 14.00 Uhr)

Preis:
350,00 € zuzügl. MWSt (incl. umfangreiche Unterlagen)

Leitung:
Dr. Stefan Müller
, RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht,  MÜLLER. KÜHN, KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT und
Dr. Marc Becker, Rechtsanwalt, MÜLLER. KÜHN, KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

Gesamtdauer: 9:00 – 14:00 Uhr

Zeitplan:
9:00 – 10:00 Uhr (RA Dr. Müller)
Pause
10:15 – 11:15 Uhr (RA Dr. Müller)
Pause
11:30 – 12:30 Uhr (RA Dr. Becker)
Pause
13:00 – 14:00 Uhr (RA Dr. Becker)