Arbeitszeitkonten im Krankenhaus sowie sonstigen Gesundheitseinrichtungen
623Rechtliche und organisatorische Fragen
Teilnehmerkreis:
Personalverantwortliche, Pflegedienst-/Stationsleitungen, Ärzte, Personal-/ Betriebsräte
Thema:
Arbeitszeitkonten können nur auf Grund von tariflichen Öffnungsklauseln und einer Vereinbarung des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat/Personalrat konkret im Betrieb eingeführt werden. Was sind Arbeitszeitkonten, was ist bei der Einführung zu beachten?
Ziel:
Die Rechtslage wird ausführlich und anschaulich dargestellt. Anhand konkreter Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen werden Lösungsmöglichkeiten angeboten, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung auch einsetzbar und umsetzbar sind.
Seminarinhalt:
- Begriffliche Grundlagen
- Gesetzliche Grundlagen: Arbeitszeitgesetz und allgemeines Arbeitsrecht
- Tarifliche Grundlagen: Haustarifvertrag/TVöD/TV-L
- Die Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. Personalrats bei der Umsetzung
- Modelle
- Vor- und Nachteile
- Wesentliche Grundsätze zum Negativsaldo
- Wesentliche Grundsätze zur Mehrarbeit
- Übertragung von Guthaben
- Krankheitsbedingte Fehlzeiten
- Insolvenzsicherung
- Bedeutende Rechtsprechung (Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto; Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitszeitkontos; Entgeltfortzahlung - unregelmäßige Samstagsarbeit; Mehrarbeitszuschlag bei flexibler Arbeitszeit; Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit)
- Entwurf einer Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung zu „Arbeitszeitflexibilität und Arbeitszeitkonten“
Termin/Ort:
Auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar