Arbeitnehmerüberlassung im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen

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Teilnehmerkreis:
Geschäftsführer, Personalverantwortliche, Führungskräfte, Personal-/ Betriebsräte, Interessierte

Zum Programm:
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 07.08.1972 ist auf Grund von europarechtlichen Vorgaben zum 01.12. 2012 so erheblich geändert worden, dass der drittbezogene Personaleinsatz in weiten Bereichen nicht mehr möglich sein dürfte. Während bisher die Erlaubnis nur dann erforderlich war, wenn die Arbeitnehmerüberlassung gewerbsmäßig erfolgte, handelt es sich seit dem 01.12. 2011 bereits um erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung, wenn der Verleiher die Leiharbeitnehmer „im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit“ zur Arbeitsleistung überlässt. Zudem wurde das Konzernprivileg in der bisher geltenden Form aufgehoben, wonach das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht anzuwenden war, wenn die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzerngesellschaften stattfand. Neu ist auch, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur noch „vorübergehend“ möglich ist.
Aufgrund dieser nicht beeinflussbaren Verschärfung sind alternative Handlungsoptionen zu erwägen, wie z.B. die Wiedereingliederung der betroffenen Arbeitnehmer oder sogar die Umstrukturierung hin zu einem Gemeinschaftsunternehmen, bei dem der übergreifende Personaleinsatz wiederum keinen Fall der erlaubnispflichtigen Arbeitnehmerüberlassung darstellen würde. Damit sind etliche Rechtsfragen verbunden, angefangen vom Arbeitsvertrag über Tarifrecht und Mitbestimmungsrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht mit dem Umwandlungsgesetz zur Betriebsaufspaltung. Diesen Fragen wird in diesem Seminar anhand praktischer Fälle und Lösungen nachgegangen. Es werden auch taktische und strategische Ratschläge zu den einzelnen Fallsituationen erteilt.

Seminarinhalt:

  • Einführung in die Grundbegriffe: drittbezogener Personaleinsatz, Arbeitnehmerüberlassung, Outsourcing, Betriebsaufspaltung, Insourcing
  • Abgrenzung zu anderen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes
  • Änderungen des AÜG
  • Tarifflucht und Arbeitnehmerüberlassung/AÜG 
  • Rechtsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer
  • Fingiertes Arbeitsverhältnis
  • Arbeitnehmerüberlassung und Beschäftigtenvertretung
  • Prüfungsschema: Arbeitnehmer und drittbezogener Personaleinsatz


Methode:
Vortrag und Arbeit anhand konkreter Fragen der Teilnehmer
   

Termin/Ort:
Auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar