Aktuelle Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst
W063Das Seminar vermittelt Ihnen einen Überblick über die aktuell maßgebliche Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht von Bund, Ländern und Kommunen.
Teilnehmerkreis m/w:
Sachbearbeiter/innen und Führungskräfte im Personal- bzw. Organisationsbereich öffentlicher Arbeitgeber, Personal-/Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte mit Kenntnissen im Eingruppierungsrecht
Seminarziel:
Das Eingruppierungsrecht ist geprägt von unbestimmten Rechtsbegriffen. Damit spielt für die praktische Anwendung der Regeln die Rechtsprechung eine wichtige Rolle!
Wenn Sie rechtssicher eingruppieren wollen, sollten Sie die aktuellen Entscheidungen der Arbeits- und Verwaltungsgerichte zu den wichtigsten Tätigkeitsmerkmalen (siehe auch Inhalte) von A wie Arbeitsvorgang bis Z wie Zeitanteile kennen.
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die aktuell maßgebliche Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht von Bund, Ländern und Kommunen.
Seminarinhalt:
Grundsätze der Eingruppierung
- Auszuübende Tätigkeit
- Arbeitsvorgang ./. Tätigkeit
- Zeitanteile
- Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
Die Eingruppierung nach dem Allgemeinen Teil
- Tiefe und Breite von Fachkenntnissen
- Selbständige Leistungen ./. selbständiges Arbeiten
- Verantwortung
- Schwierigkeit und Bedeutung
Beispielstätigkeiten – Aktuelle Rechtsprechungsfälle
Die Eingruppierung technischer Beschäftigter
- Verwaltung oder Technik?
- Die Eingruppierung von Meistern, Technikern, Ingenieuren und im IT-Bereich (je nach Stand der aktuellen Rechtsprechung!)
Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst
Die Mitbestimmung von PR und BR
Ihre Themenwünsche
Preis:
400,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Unterlagen, TN-Nachweis)