Aktuelle Änderungen im Sächsischen Personalvertretungsgesetz
040Das Seminar verschafft Ihnen einen Überblick über die aktuellen Änderungen des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes und ihre Auswirkungen in der Praxis.
Teilnehmerkreis m/w: Personalräte; JAV, Schwerbehindertenvertretungen, Leiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen; Dienststellenleiter, Wahlvorstände, Vertreter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften; Interessierte
Das Thema:
Am 29. Juli 2024 wurden in Nr. 8/2024 des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes die am 05.07.2024 vom Sächsischen Landtag beschlossene Änderung des Sächsischen Personalvertretungs-gesetzes veröffentlicht. Damit ist das Gesetz mit seinen sehr umfangreichen Änderungen in Kraft getreten.
Das Gesicht des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes durch das 5. Änderungsgesetz nachhaltig verändert. Moderne Kommunikationstechnik nimmt Einzug ins Gesetz. Die Regelungen zur Bestellung des Vorstandes des Personalratssind überarbeitet worden. Die Stimmenthaltung bei Beschlussfassungen wurde modifiziert. Teilfreistellungen von Personalräten ist nunmehr gesetzlich vorgesehen. Künftig besteht ein Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen. Neue Mitbestimmungstatbestände wurden eingeführt und Verfahrensvorschriften bei Initiativanträgen vereinheitlicht.
Die Änderungen werden detailliert dargestellt. Dies ist damit für den Praktiker ein unerlässliches Seminar.
Seminarinhalt:
Moderne Kommunikationstechnik
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Personalratssitzungen per audiovisueller Technik
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Vorrang von Personalratssitzungen
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Personalversammlung per audiovisueller Technik
Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Verlängerung der Amtszeit nur 6 Monate
Lehrerpersonalräte
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Gemeinschaftsschulen werden der Fachgruppe der Gymnasien Und Kollegs zugeordnet
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Schulassistenten erhalten Wahlrecht zum Lehrerpersonalrat
Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
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Anhörungsrecht bei Entscheidungen der Staatsregierung mit Auswirkungen auf das Personal
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Anhörungsrecht bei Gesetzen und Rechtsvorschriftenmit Personalauswirkungen
Neue Mitbestimmungstatbestände
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Ausgestaltung mobiler Arbeit mittels Informations- und Kommunikationstechnik § 81 Abs. 2 Nr. 11, 9. Alt. SächsPersVG
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Beamte: Auswahl für die Zulassung zum Aufstieg und zur Qualifizierung nach § 27 Abs. 2 SächsBeamtengesetz
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Ablehnung von Teilzeit – keine Beschränkung auf Anträge nach Tarifvertrag
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Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit § 80 Abs. 2 Nr. 1 SächsPersVG
Preis:
480,00 € zuzügl. MWSt. (incl. Arbeitsmaterial; Mittagessen; Getränke; Kaffee)
Frühbucherpreis:
420,00 € zuzügl. MWSt. (bei Buchung bis 4 Wochen vor Beginn)