Sexuelle Belästigung aus beamten-, arbeits- und strafrechtlicher Perspektive

W411

Sie lernen die Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 kennen und erhalten einen Überblick zum AGG. Eine Abgrenzung zwischen straf- und beamtenrechtlicher Begriffsbestimmung wird ebenso dargestellt wie bisher ergangene Rechtsprechung.


Teilnehmerkreis m/w:
Führungskräfte und Mitarbeiter im Personal- und Disziplinarbereich; Führungskräfte, Personalräte, Gremienvertreter, Interessierte

Seminarziel:
Sie lernen die Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 vor dem Hintergrund der sog. Istanbul-Konvention kennen. Daraus ableitend werden die wichtigsten Änderungen des Strafrechts dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf dem Straftatbestand der sexuellen Belästigung (§ 184 i StGB) liegt. Darüber hinaus wird ein Überblick über die Grundzüge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) gegeben. Der Schwerpunkt liegt hier beim Begriff der sexuellen Belästigung, den Pflichten des Arbeitgebers sowie den Rechten von Betroffenen.

Eine Abgrenzung zwischen straf- und beamtenrechtlicher Begriffsbestimmung wird ebenso dargestellt wie bisher ergangene Rechtsprechung.
 

Seminarinhalt:

Sexuelle Belästigung aus strafrechtlicher Sicht

  • Gesellschaftlicher und rechtlicher Kontext (Ereignisse in der Silvesternacht 2015/2016, #MeToo-Debatte ab Oktober 2017, Istanbul Konvention, Strafrechtsreform)
  • Änderung der §§ 177 StGB, 184 i StGB, 184 j StGB (Nein-heißt-Nein-Lösung!)
  • Exkurs: § 184 k StGB (Upskirting)

Sexuelle Belästigung aus AGG-Sicht

  • Zielsetzungen des AGG
  • Begriffsbestimmung der sexuellen Belästigung (§ 3 IV AGG)
  • Pflichten des Arbeitgebers/Dienstherrn (§ 12 AGG) – vorbeugende Pflichten und Reaktionsplichten
  • Rechte der Beschäftigten: Beschwerderecht (§ 13 AGG), Beweislast  (§ 22 AGG), Schadensersatz und Entschädigung (§ 15 AGG)

 

Termin:
auf Anfrage