Sanktionen im SGB II

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unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.2019 (1 BvL 7/16)


Im Seminar erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Sanktionstatbestände es gibt, wie sie sauber auseinandergehalten werden können und welche Besonderheiten jeweils gelten. Aktuelle Rechtsprechung wird ausgewertet.


Teilnehmerkreis m/w: Vermittlungsfachkräfte in den Jobcentern; Interessierte

Ziel: Im Seminar erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Sanktionstatbestände es gibt, wie sie sauber auseinandergehalten werden können und welche Besonderheiten jeweils gelten.

Folgende Schwerpunkte werden behandelt:

  • Liegt ein sanktionierbares Meldeversäumnis vor, wenn der Kunde auf eine Einladung hin in der Eingangszone vorspricht, aber nicht beim Vermittler?
  • Was gilt es im Bereich der Sanktionen im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Vermittlungs- und Leistungsstelle im Jobcenter zu beachten?
  • Sind Sanktionen nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung verfassungswidrig?
  • Kann durch das Tragen unangemessener Bekleidung bei einem Vorstellungsgespräch ein Sanktionstatbestand gegeben sein?
  • Liegt ein Sanktionstatbestand vor, wenn ein Kunde seine langjährige Arbeit durch ein Fehlverhalten verloren hat und daher eine Rechtsfolgenbelehrung nie erfolgte?
  • Kann ein wichtiger Grund für das Fern bleiben von einem Meldetermin allein durch das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden?
  • Wie wirkt ein Widerspruch gegen einen Sanktionsbescheid?

Der Referent stellt praxisrelevante Urteile vor, die z. B. zur Vermeidung von Widersprüchen zitiert werden können und diskutiert mit den Teilnehmenden Fälle der täglichen Praxis vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zur Thematik und zeigt entsprechende Lösungswege auf. Der Praxis- und Aktualitätsbezug ermöglicht den flexiblen Einstieg und Übergang in Diskussion und Erfahrungsaustausch.

Seminarinhalt:

Verstoß gegen Pflichten aus EGV / Ersatz-VA (§ 31 Abs.1 Satz 1 Nr.1 SGB II)

  • Nichtaufnahme/ Abbruch Arbeit, Ausbildung, AGH usw. (§ 31 Abs.1 Satz 1 Nr.2 SGB II)
  • Maßnahmen: Teilnahmevereitelung (§ 31 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 SGBII)
  • Sperrzeittatbestände (§ 31 Abs.2 Nr. 3, 4 SGB II)

Sanktionen nach § 32 SGB II („kleine“ Sanktionen): Meldeversäumnisse

„Wichtiger Grund“ als Gegenprüfung (für „große“ und „kleine“ Sanktionen)

Das ordnungsgemäße Verfahren

  • Die Rechtsfolgenbelehrung: Form und Anforderungen
  • Zeitnahe Umsetzung der Sanktion
  • Neuerungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.2019 (1 BvL 7/16)
  • Widersprüche gegen Verwaltungsakte im Bereich des Sanktionsrechts und ihre Wirkung

Rechtsfolgen der Sanktionierung

  • Minderung der Leistungen
  • Beginn und Dauer des Sanktionszeitraumes
  • hier: EXKURS zur Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes (§ 37 SGB X)
  • Ergänzende Sachleistungen
  • Besondere Rechtsfolgen für LE U25

Zur Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes (im Besonderen: Sanktionsbescheid)

  • Ermächtigungsgrundlage
  • Formelle RMK (Zuständigkeit, Verfahren, Form)
  • Materielle RMK (keine Nichtigkeit, hinreichende Bestimmtheit)

 

Benötigte Arbeitsmittel (sind nicht Bestandteil der Seminarunterlagen):
Gesetzestexte (SGB I, II, III, X)


Termin / Ort - Nr.:
auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar