Cannabis am Arbeitsplatz – Die Folgen des Cannabisgesetzes für das Arbeitsrecht

Das Seminar schafft Sicheheit in der arbeitsrechtlichen Praxis zumUmgang mit Cannabis am Arbeitsplatz gem. aktueller rechlicher Entwicklung und dem Cannabisgesetz – CanG.


Zu folgenden Terminen findet das Seminar statt:

07.05.2024
Anmelden...
16.05.2024
Anmelden...

Informationen als PDF

Seminarziel:
Nach hitziger Debatte hat der Bundestag am 23.2.2024 das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz – CanG) verabschiedet. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1.4.2024 wird Erwachsenen der Besitz von bis zu 50 g Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt; im öffentlichen Raum wurde eine Höchstgrenze von 25 g normiert. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit damit Konsum und Besitz von Cannabis am Arbeitsplatz erlaubt sind. Das Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt weitere Hinweise für den Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz in der arbeitsrechtlichen Praxis.

Seminarinhalt:

Cannabis als berauschendes Mittel und Suchtmittel

  • Die berauschende Wirkung des Cannabis
  •  Cannabis als Suchtmittel

Verbot des Konsums von Cannabis im Arbeitsverhältnis

  • Gesetzliche Verbote
  • Allgemeine Unfallverhütungsvorschrift
  • Tarifverträge / Betriebsvereinbarungen / Dienstvereinbarungen
  • Arbeitsvertragliche Nebenleistungspflicht / Weisungsrecht des Arbeitgebers

Verbot des Besitzes von bzw. des Handels mit Cannabis im Arbeitsverhältnis

  • Verbot des Cannabis-Besitzes
  • Verbot des Cannaibs-Handels

Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Cannabis-Verbote

  • Beschäftigungsverbot
  • (Kein) Vergütungsanspruch
  •  Kündigungsrechtliche Konsequenzen

 

 

Termin - Nr.:  
07.05.2024– W0341 (9.00 – ca 12.00 Uhr)

Preis:
190,00 € zuzügl. MWSt (incl. umfangreiche Unterlagen)

Leitung:                                 
Dr. Stefan Müller, RA und Fachanwalt für Arbeitsrecht

ausgewiesen durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht u.a. als Autor des Handbuchs „Suchtmittel am Arbeitsplatz“, 1. Aufl. 2020, Nomos-Verlag