Einführung
Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten versorgungsrechtlichen Regelungen. Personalverantwortliche können ihre versorgungsrechtlichen Kenntnisse erweitern und Beschäftigte zu Teilzeitbeschäftigungen bzw. Beurlaubungen ohne Dienstbezüge beraten.
Teilnehmer m/w:
Amts- und Dienststellenleiter, Versorgungssachbearbeiter (Neueinsteiger), Personalsachbearbeiter, Personalvertretungsmitglieder
Ziel:
Das Grundlagenseminar verschafft den Teilnehmern einen Überblick/Einblick in die wichtigsten versorgungsrechtlichen Regelungen. Personalverantwortliche können ihre versorgungsrechtlichen Kenntnisse im Hinblick auf ihre Beratungspflicht bei der Bearbeitung von beantragten Teilzeitbeschäftigungen bzw. Beurlaubungen ohne Dienstbezüge erweitern.
Das Seminar und die umfangreichen Seminarunterlagen basieren grundsätzlich auf dem im Freistaat Sachsen geltenden Recht, Bezüge zum Versorgungsrecht des Bundes werden hergestellt.
Teilnehmer aus anderen Bundesländern, bei denen ein von Sachsen/Bund abweichendes Versorgungsrecht gilt, werden gebeten, das für sie jeweils geltende Landesbeamtenversorgungsgesetz mitzubringen.
Aktuelle rechtliche Änderungen, insbesondere durch die Dienstrechtsreform des Freistaates Sachsen, werden berücksichtigt.
Inhalte:
Anspruch auf Versorgung: Voraussetzungen, Beginn, Versorgungsarten
Berechnung des Ruhegehaltes
Berücksichtigung von Kindern/Kindererziehungszeiten
Hinterbliebenenversorgung: Voraussetzungen, Beginn, Arten
Ruhensregelungen
Dienstunfallfürsorge
Preis:
690,00 € zuzügl. MWSt. / incl. Unterlagen, Mittagessen, Getränke, Kaffee
Frühbucherpreis:
660,00 € zuzügl. MWSt. (bei Buchung bis 06.07.2020)