Versorgungsrecht

Einführung


Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten versorgungsrechtlichen Regelungen. Personalverantwortliche können ihre versorgungsrechtlichen Kenntnisse erweitern und Beschäftigte zu Teilzeitbeschäftigungen bzw. Beurlaubungen ohne Dienstbezüge beraten.


Teilnehmer m/w:
Amts- und Dienststellenleiter, Versorgungssachbearbeiter (Neueinsteiger), Personalsachbearbeiter, Personalvertretungsmitglieder

Ziel:
Das Grundlagenseminar verschafft den Teilnehmern einen Überblick/Einblick in die wichtigsten versorgungsrechtlichen Regelungen. Personalverantwortliche können ihre versorgungsrechtlichen Kenntnisse im Hinblick auf ihre Beratungspflicht bei der Bearbeitung von beantragten Teilzeitbeschäftigungen bzw. Beurlaubungen ohne Dienstbezüge erweitern.

Das Seminar und die umfangreichen Seminarunterlagen basieren grundsätzlich auf dem im Freistaat Sachsen geltenden Recht, Bezüge zum Versorgungsrecht des Bundes werden hergestellt.

Teilnehmer aus anderen Bundesländern, bei denen ein von Sachsen/Bund abweichendes Versorgungsrecht gilt, werden gebeten, das für sie jeweils geltende Landesbeamtenversorgungsgesetz mitzubringen.

Aktuelle rechtliche Änderungen, insbesondere durch die Dienstrechtsreform des Freistaates Sachsen, werden berücksichtigt. 

 

Inhalte:

Anspruch auf Versorgung: Voraussetzungen, Beginn, Versorgungsarten

Berechnung des Ruhegehaltes

  • Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
  • Ruhegehaltfähige Dienstzeit
  • Ruhegehaltssatz und Ruhegehalt
  • Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
  • Versorgungsabschlag

Berücksichtigung von Kindern/Kindererziehungszeiten

  • Kindererziehungszuschlag
  • Kindererziehungsergänzungszuschlag
  •  Familienzuschlag

Hinterbliebenenversorgung: Voraussetzungen, Beginn, Arten

  • Sterbegeld
  • Witwen-/Witwergeld (Voraussetzungen und Berechnung)
  • Waisengeld (Voraussetzungen und Berechnung)

Ruhensregelungen

  • Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
  • Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen)

Dienstunfallfürsorge

  • Voraussetzung Dienstunfall
  • Unfallruhegehalt und erhöhtes Unfallruhegehalt
  • Unfallwitwengeld und Unfallwaisengeld

 

Termin / Ort:
auf Anfrage