Das Thüringer Personalvertretungsgesetz

Das Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse zum Personalvertreungsrecht in Thüringen.


Teilnehmerkreis m/w:
Mitglieder / Ersatzmitglieder Personalrat, Interessenten

Seminarziel:
Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen im Thüringer Personalvertretungs-gesetz. Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte werden vom Verfahrensablauf und der inhaltlichen Ausgestaltung her erörtert. Die Leitung durch einen erfahrenen Juristen garantiert rechtlich fundierte Aussagen mit hohem praktischem Nutzen sowie Objektivität.

 

Seminarinhalt:

  • Dienststelle und Dienststellenleiter
  • Stellung des Personalrates
    • Kosten 
    • Schulungsmaßnahmen
    • Kündigungs- und Versetzungsschutz 
    • Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung
  •  Verhältnis zur Dienststelle  
    • Vertrauensvolle Zusammenarbeit 
    • gemeinschaftliche Besprechungen 
    • Verschwiegenheit
  • Verhältnis zu den Beschäftigten
    • Interessenvertretung 
    • Sprechstunden 
    • Freistellung vom Dienst
  • Beteiligungstatbestände
    • Information
    • Anhörung 
    • Mitwirkung 
    • Mitbestimmung
  • Stufenverfahren
  • Gesamtpersonalrat
  • Mitbestimmungstatbestände 
    • Einstellung und Eingruppierung 
    • Höher- und Rückgruppierung 
    • Nebentätigkeiten
  • Mitbestimmungsverfahren  
    • abgekürztes Verfahren 
    • unechte Mitbestimmung 
    • echte Mitbestimmungstatbestände    
  • Katalog der Versagungsgründe
    •  Verstoß gegen Gesetz / Tarifvertrag
    • enachteiligungsverbot 
    • Dienststellenfrieden
  • Einigungsstelle   
    • Anrufung 
    • Verfahren
  • Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung
    • Informationsumfang
    • Einwendungsmöglichkeiten
    • Weiterbeschäftigung
  • Dienstvereinbarung
    • zulässiger Inhalt 
    • Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse
  • Rechte und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Termin / Ort:
Auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar