Das Urlaubsrecht der Beamten

Das Seminar stellt die vielfältigen Urlaubsregelungen für Beamte umfassend und praxisnah dar. Anspruchsgrundlagen, Berechnung und Übertragung von Urlaubszeiten für Beamte werden anhand ausgewählter Fälle erläutert und aktuelle Rechtsprechung ausgewertet.


Teilnehmerkreis m/w:
Amts- und Dienststellenleiter, Personalverantwortliche, SB Personal, Führungskräfte, Personalräte, Interessierte

Ziel:
Der Umgang mit den vielfältigen Urlaubs­re­ge­lungen für die Beamten stellt nicht nur die Vertreter der Personal­abteilungen vor rechtliche Probleme und Schwierig­keiten. Auch Führungs­kräfte und insbesondere Personalräte müssen in diesem Bereich umfassend informiert sein.

Das Seminar bietet Ihnen anschaulich und praxisnah das aktuelle Urlaubsrecht der Beamten. Anhand von Fällen aus der Praxis werden Lösungen zu den Anspruchsgrundlagen, zur Berechnung und zur Übertragung von Urlaubszeiten für Beamte erarbeitet. Grundlage des Seminars sind dabei sowohl das Bundesrecht als auch das Landesrecht ausgewählter Bundesländer möglich.

Die Auswirkungen der Rechtsprechung der letzten Jahre werden beleuchtet. So haben der EuGH und das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile eine Reihe von wegweisenden Entscheidungen zu den Verfallsregeln des Deutschen Urlaubsrechts getroffen.


Seminarinhalt:

  • Grundzüge des Urlaubsrechts der Beamten
  • Wann und ggf. für wie viel Jahre ist ein Urlaub noch zu gewähren?
  • Welchen Urlaub erhält ein teilzeitbeschäf­tigter Beamter, der an weniger als 5 Tagen in der Woche arbeitet?
  • Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu?
  • Welche Möglichkeit hat die Dienststelle oder der Vorgesetzte Urlaub abzulehnen?
  • Wann ist ein Urlaubsplan sinnvoll und welche rechtlichen Bedingungen sind zu beachten?
  • Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch beste­henden Dienst­ver­hältnis?
  • Auswirkungen aktueller Rechtsprechung:
    • Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit
    • Kein Verfall des Urlaubsanspruchs
    • Abgeltung beim Ausscheiden aus dem Dienst
    • Vererblichkeit von Ansprüchen aus dem Urlaubsrecht

Termin:
auf Anfrage