Die Eingruppierungen im IT-Bereich müssen zum 01.01.2021 vollständig neu festgesetzt werden. Das Seminar vermittelt Wissen zu den neuen Strukturen und gibt Handlungsanleitung für eine rechtzeitige Umsetzung der neuen Regelungen.
Teilnehmerkreis m/w:
Führungskräfte und Sachbearbeiter im Personal- bzw. Organisationsbereich, Leiter von IT-Abteilungen, Interessenvertretungen, Personalräte, Interessierte
Ziel: Zum 01.01 2021 wurden neue Tätigkeitsmerkmale für die Beschäftigten in der Informationstechnik der Länder eingeführt. Sie ersetzen die bisher in Teil II Abschnitt 11 geregelten Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Informationstechnik. Weil die bisherigen Tätigkeitsmerkmale veraltet und größtenteils überholt waren, haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine völlige Neufassung dieses Bereichs unter Abkehr von Tätigkeitsmerkmalen mit rein IT-spezifischen Begrifflichkeiten verständigt, welche kontinuierlich an die fortdauernde rasche technische Entwicklung angepasst werden müssten. Die neuen Merkmale sind bewusst nicht mehr in Abhängigkeit von Maschinen, Systemen oder konkreten Funktionen geregelt worden, sondern zukunftsfähig mit abstrakten Merkmalen unter Verwendung (neuer) unbestimmter Rechtsbegriffe, losgelöst von irgendwelchen Regelwerken, Standards oder Normen (wie z.B. ISO, DIN etc.). Ungeachtet der Überleitung und Antragsmöglichkeit der IT-Beschäftigten nach § 29f TVÜ-L müssen die Eingruppierungen im IT-Bereich vollständig neu festgesetzt werden, da die neuen Tätigkeitsmerkmale mit den früheren Tätigkeitsmerkmalen keine Gemeinsamkeiten aufweisen.
Seminarinhalt:
Was ist neu ab 01.01.2021?
Systematik
Fachlicher Geltungsbereich
Grundeingruppierung (EG 6)
Beschäftigte der EG 7, deren die Tätigkeit über die Standardfälle hinaus einen Gestaltungsspielraum erfordert (EG 8)
Überleitung
Sonderfälle
Die Rechte des Personal-/Betriebsrats
Weitere Themenwünsche der Teilnehmer/innen
Termin / Ort:
Auf Anfrage oder als Inhouse-Seminar