praxisgerecht aufbereitet
Das Seminar thematisiert Rechtsfragen zum Servicetriangel „Personaleinsatz, Arbeitszeit und Dienstplangestaltung“. Neben dem ArbZG, dem TzBfG, dem Tarifrecht (insbes. TVöD, TV-L und dem Mitbestimmungsrecht wird auch aktuelle Rechtsprechung behandelt.
Teilnehmerkreis m/w:
Personalverantwortliche, Dienstplan-Ersteller, Betriebsräte/Personalräte / MAV, Interessierte
Seminarziel:
Effizienz und Wirtschaftlichkeit in kommunalen und Landes-Einrichtungen betreffen insbesondere Personaleinsatzfragen. Der Servicetriangel „Personaleinsatz, Arbeitszeit und Dienstplangestaltung“ ist auch mit allgemeinen Rechtsfragen verbunden.
Immer wichtiger wird der Arbeitsplatzschutz des einzelnen Arbeitnehmers gerade unter dem Aspekt der zeitlichen Inanspruchnahme. Der EuGH hat mit Urteil vom 14.05.2019 - C-55/18 entschieden: Die Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit zur Feststellung geleisteter Überstunden und Einhaltung von Ruhezeiten ist unerlässlich. Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber deshalb verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
Überdies die Überstundenproblematik vom BAG mit Urteil vom 23.03.2017, 6 AZR 161/16, die Ruhezeitproblematik vom EuGH mit Urteil vom 09.11.2017 - C-306/16 - neu entschieden ist.
Neuerdings ist auch klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigte nicht Mehrarbeit, sondern vergütungspflichtige Überstunden leisten (BAG mit Urteil vom 19.12.2018 – 10 AZR 231/18).
Seminarinhalt:
Termin - Nr.:
auf Anfrage